Zunächst in Rhade eingeführt, danach in der ganzen Stadt
Jeder kennt seit Jahren die gelben Säcke bzw. Tonnen, in denen Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Dorsten hat dieses Duale System am 4. Juli 1992 zunächst in Rhade eingeführt, dann in der ganzen Stadt. Das heutige DSD-Unternehmen entstand aus der 1990 gegründeten „Der Grüne Punkt, Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung GmbH“. Diese wurde bewusst vor Inkrafttreten der Verpackungsordnung zum 12. Juni 1991 von einem Verbund in Deutschland tätiger Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gegründet. Zunächst als Non-Profit-Unternehmen gedacht, um eine Entlastung für Hersteller und Vertreiber bei ihrer Erfüllung der Verwertungspflichten zu sein, wandelte man im Jahre 1997 die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft um. Ende 2005 wurde die AG wieder zu einer GmbH. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde das Duale System Deutschland von der „Deutschen Umwelt Investment AG“ (DUI), der Tochter eins amerikanischen Investors, übernommen. Im Rahmen eines Modellprojekts wurde im Stadtgebiet Kassel ab Mai 2001 ein duales System für kompostierbare Verkaufsverpackungen betrieben. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte damit erstmalig in Deutschland eine Alternative zum bundesweit betriebenen System der DSD offiziell festgestellt.
Der gelbe Sack mit dem grünen Punkt – ein Milliarden-Geschäft
Die Sammlung, der Transport und die Sortierung der Verpackungsabfälle werden allerdings nicht durch das DSD selbst durchgeführt. Vielmehr beauftragt das DSD für diese Aufgabe andere Entsorgungsunternehmen. Die Beauftragung erfolgt dabei im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Hierzu ist die Bundesrepublik in so genannte DSD-Vertragsgebiete aufgeteilt, üblicherweise analog der Grenzen von Landkreisen und Städten, an die interessierte Entsorgungsunternehmen jeweils ein Angebot abgeben können. Bei den Entsorgern handelt es sich sowohl um regional als auch um überregional tätige Unternehmen.
Auf Grund der marktbeherrschenden Stellung der DSD GmbH, verursacht durch ihre einstige Monopolstellung, gibt es auch Kritik. So entschied die EU-Wettbewerbskommission im Jahre 2001, dass die von DSD im Rahmen der Erbringung ihrer Entsorgungsdienstleistung mit ihren Kunden praktizierte Entgeltregelung für die Nutzung des Zeichens „Grüner Punkt“ in bestimmten Fällen ihre Kunden unangemessen benachteiligt und den Marktzutritt von Wettbewerbern behindert. Nach Auffassung der Kommission hat die DSD ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie auch dann das volle Entgelt für die Zeichennutzung verlangt, wenn sie keine Entsorgungsdienstleistung für Verkaufsverpackungen erbringt und diese nachweislich von einem Wettbewerber erbracht wurde. Die Kommission lässt sich bei ihrer Bewertung von dem Grundsatz leiten, dass für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Entgelt verlangt werden kann. Aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission ist das Zeichen „Grüner Punkt“ auch auf Verkaufsverpackungen anderer dualer Systeme und von Selbstentsorgern enthalten. Ob für eine Verpackung im gelben Sack oder der gelben Tonne tatsächlich bezahlt wurde, ist daher nicht mehr erkennbar. Experten schätzen, dass etwa ein Drittel der Verpackungen Trittbrettfahrern zuzuordnen sind. Bund und Länder wollen daher die Verpackungsverordnung ändern, um sicherzustellen, dass alle Verpackungen, die im gelben Sack landen, an einem dualen System teilnehmen.