DIA

Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt will die Verödung stoppen

Der von Dorstener Kaufleuten 1988 gegründete Arbeitskreis Altstadt Dorsten e. V. (Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Stadtzentrum für Bürger und Kunden attraktiver zu machen und eine drohende Verödung der Altstadt zu stoppen. Dazu gehören u. a. Veranstaltungen und Aktionen, Begrünungen, eine saubere Stadt und Maßnahmen, das Einkaufen in der Altstadt durch einen bunten, aufeinander abgestimmten Branchen-Mix attraktiver zu machen. Bereits 1992 wurden im Rahmen eines Projekts, das von Studenten der Wilhelms-Universität in Münster als Semesterarbeit betreut wurde, ein neuer Name und ein neues Erscheinungsbild für die Vereinigung erarbeitet. Aus „Arbeitskreis Altstadt Dorsten“ wurde die „Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt e. V.“. Die finanzielle Bilanz 2011 schloss mit einem Minus von rund 6.400 Euro ab, da die Weihnachtsbeleuchtung der Stadt den Kaufleuten rund 22.000 Euro kostete und das Altstadtfest mit rund 10.000 Euro zu Buche schlug. Für das Anfang 2016 verstorbene Vorstandsmitglied Stephan Reken rückte im April 2016 Anja Bellendorf als zweite Vorsitzende in den DIA-Vorstand. 2016 berief die DIA erstmals einen Beirat, der den Vorstand unterstützen und beraten soll. Ihm gehörten an: Altbürgermeister Lambert Lütkenhorst, Bernard Banning (Mercaden), Andreas Körmann, Sibylle Eiben und Stefan Müller. – Die DIA hat 73 Mitglieder (Stand 2019) und gibt jährlich das DIA-Magazin „Dorsten erleben“ heraus.

Lorenzo Köller löste 2019 Thomas Hein im Vorsitz ab

Der seit zwei Jahren in Dorsten lebende Einzelhandelskaufmann Lorenzo Köller löste in der ersten Hälfte 2019 Thomas Hein als Vorsitzender der CIA ab, der das Amt 25 Jahre lang ausübte. Köller betreibt mit einem Geschäftspartner das Dorstener Pfandleihhaus und Juweliergeschäft „Luxus Spot“. Der Verödung der Innenstadt konnte die DIA bislang kaum entgegenwirken. Dem aktuellen Vorstand gehören mit Stand 2021 noch Anja Bellendorf (2. Vorsitzende), Marc Weber (Kassierer), Stefanie Dornhege (Schriftführerein) sowie der Kassenprüfer Klaus Schmitz und Barbara Hermann (zweite Kassenprüferin).

Städtischer Zuschuss für die DIA-Mitglieder wegen anhaltendem Umbau

Die Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt (DIA) bekommt für die Einschränkungen während der Umbauphase in der Fußgängerzone einen einmaligen Zuschuss von 50.000 Euro. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch bei einer Enthaltung der Grünen beschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft nächste Woche der Stadtrat. Die Stadt erwartet dafür einen exakten Kostenplan, was mit dem Geld passiert.

Beide Dorstener Interessenvereine haben sich 2022 vereinigt

Im März 2022 verkündete die Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt (DIA, knapp 70 Mitglieder), sich mit dem Unternehmer-Verein „Sag Ja zu Dorsten“ (fast 100 Mitglieder) zusammenzuschließen. Die beiden Vorsitzenden Björn Wesler (Sag Ja zu Dorsten) und Lorenzo Köller (DIA) betonten die Vorteile mit dem Schlagwort „Kräfte bündeln“: Weseler: „Das würde unseren Verein, vor allem aber auch das Unternehmer-Netzwerk und letztlich die ganze Stadt weiter nach vorne bringen.“ Am 26. und 28. April 2022 haben die Mitglieder der beiden Vereine den ZUsammenschluss rechtskräftig beschlossen.

DIA regt einheitliche Öffnungszeiten in der Innenstadt an

Bei der Vorstandssitzung der Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt (DIA) im Februar 2023 kam das Thema Öffnungszeiten der Geschäftsläden auf den Tisch. Angeregt wurden einheitliche Öffnungszeiten und die Empfehlung, die Geschäfte montags bis freitags von 9.30 bis 18.30 Uhr und samstags von 9.30 bis 16 Uhr zu öffnen. Bei den Kaufleuten gingen die Meinungen auseinander. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Über einheitliche Öffnungszeiten in der Dorstener Innenstadt wurde auch schon vor ein paar Jahren mal debattiert. Damals wurde unter anderem auch angeregt, dass die städtischen Kehrmaschinen nicht sofort loslegen sollten, sobald der Markt beendet ist. Geschäfte in NRW dürfen an Werktagen und auch samstags von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen ist keine Ladenöffnung gestattet. Ausnahmen gelten beispielsweise für Blumenläden, Bäckereien oder Hofläden.

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