Zwei Drittel der Schlussrechnungen bis 30. September 2024 eingegangen
Die Frist für Unternehmen lief am 30. September 2024 ab. Inzwischen seien über zwei Drittel der Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen eingereicht worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Dabei ging es um sogenannte Überbrückungshilfen sowie die sogenannten November- und Dezemberhilfen. Die „Einreichungsdynamik“ stieg täglich weiter an. Bis zum 30. September wurden rund 90 Prozent der Schlussabrechnungen – von insgesamt rund 860.000 – eingereicht.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit mehr als 60 Milliarden Euro unterstützt. Laut Ministerium werden in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt beziehungsweise die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent). In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgten Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich rund 7.400 Euro gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe. Schätzungsweise würden nach Abschluss der Schlussabrechnung Rückflüsse an den Bund in Höhe von rund 700 Millionen Euro erwartet. Die endgültige Bilanz werde erst 2025 vorliegen.
Um den sogenannten prüfenden Dritten beim Endspurt noch genügend Zeit zur Behebung kurzfristig auftretender (technischer) Probleme zu geben, wurde die Einreichung der Schlussabrechnung auch noch kurze Zeit nach dem 30. September möglich sein. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November würden Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet (dpa).
Siehe auch: Corona / Artikelüberblick