Bürgermeister Tobias Stockhoff: Das wird in Dorsten Probleme geben
Mit Sarkasmus reagiert Bürgermeister Tobias Stockhoff auf das neue Cannabisgesetz: „Polizei und Ordnungsämter sind im Moment total begeistert.“ Bei der Altstadtkonferenz im April 2024 sagte Stockhoff, dass er zum Cannabisgesetz, das seit dem 1. April auch in Dorsten gilt, durchaus eine persönliche Meinung habe. „Meine persönliche Meinung ist aber uninteressant, weil das Gesetz gilt. Das Gesetz ist aber handwerklich schlecht.“
Es stelle nämlich Ordnungsbehörden und Jugendeinrichtungen „vor riesige Probleme“, so Stockhoff. Rund um Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite verboten, was einen 100-Meter-Radius bedeutet. Stockhoff erwähnte auch die sogenannte „Bubatzkarte“, die Bereiche kenntlich machen soll, in denen der Konsum verboten ist. Darin seien aber noch nicht alle Verbotszonen gekennzeichnet, auf die es am Ende hinauslaufen werde. Deshalb werde die Stadt auf ihrer Internetseite im Geodatenportal die Verbotszonen ausweisen: „Da wird man bald sehen, dass es gar nicht mehr so viele Flächen gibt, wo man öffentlich Cannabis konsumieren kann.“ Eine „spannende Frage“ sei, wie am Ende die Verbotszonen kontrollieren werden sollen, so Stockhoff. Polizei und Ordnungsamt seien auch so schon gut ausgelastet und es sei zu erwarten, dass einige es mit den Meter-Angaben nicht so genau nehmen werden und andere umso genauer. „Das wird dazu führen, dass man ganz viele Streitigkeiten haben wird.“ Dies gelte auch für private Situationen, etwa in Gärten an Schulen. „Wir ahnen schon: Da kommt noch richtig was auf uns zu.“
Führerschein noch zwei Tage nach Cannabis-Konsum in Gefahr
Wenn man am Freitagabend Cannabis konsumiere, sei am Montagmorgen noch so viel nachweisbar, „dass man seinen Führerschein verliert“, so Stockhoff. Diskutiert wird derzeit über eine Erhöhung des Grenzwerts auf eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Derzeit liegt der Wert in der Rechtsprechung bei 1 Nanogramm. Stockhoff: „Es wird bei dem Gesetz in den nächsten Monaten Nachbesserungen geben, weil die Praktiker den Theoretikern im Deutschen Bundestag mitteilen werden: So geht es nicht!“
Grenzwert am Steuer – 500 Euro Buße und ein Monat Fahrverbot
Der künftige Grenzwert für Cannabis am Steuer dürfte wohl im Sommer 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am 8. Juni 2024. Das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Sanktionen drohen. Bezogen ist er auf den berauschenden Wirkstoff THC. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt noch die striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von 1 Nanogramm Sanktionen drohen (dpa).
Siehe auch: Cannabis-Gesetz
Siehe auch: Cannabisverein Recklinghausen
Siehe auch: Cannabis in NRW
Siehe auch: Cannabis-Konsum
Quelle: Entnommen ber in DZ vom 17. April 2024