693 Abgeordnete: 350 Nein-Stimmen, 338 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen
Dem heftig umstrittenen Vorstoß von Kanzlerkandidat Friedrich Merz verweigerten im Januar 2025 sogar Abgeordnete aus der Union die Zustimmung. Der Bundestag hatte den auch wegen einer möglichen Unterstützung durch die AfD heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Sitzungsleiterin Petra Pau teilte mit, das „Zustrombegrenzungsgesetz“ habe in zweiter Lesung keine Mehrheit gefunden. Damit entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung. Nach Angaben von Pau gaben 693 Abgeordnete ihre Stimmen ab: 338 Ja-Stimmen, 350 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Zuvor hatten neben Vertretern von CDU/ CSU auch Abgeordnete der AfD, der FDP, des BSW und Fraktionslose Zustimmung signalisiert. SPD und Grüne hatten die Pläne kritisiert. Kritiker hatten gewarnt, die „Brandmauer“ anderer Parteien zur AfD falle, wenn ein Gesetz verabschiedet werde, für das AfD-Stimmen maßgeblich gewesen wären. Aus der Unionsfraktion gab es nach Angaben des Bundestags keine Gegenstimmen. Allerdings gaben 12 Unionsabgeordnete ihre Stimme nicht ab. Aus der FDP-Fraktion, die zuvor ebenfalls ihre Zustimmung signalisiert hatte, gab es zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. 16 FDP-Abgeordnete gaben keine Stimme ab. Die AfD stimmte bei einer nicht abgegebenen Stimme ansonsten geschlossen für das Gesetz. SPD und Grüne stimmten geschlossen dagegen – bei vier beziehungsweise zwei nicht abgegebenen Stimmen. Wie viele Abgeordnete aus Krankheitsgründen fehlten, war nicht bekannt.
Hektische Beratungen zwischen CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP
Am 29. Januar 2025 (Mittwoch) hatte ein Antrag der CDU/CSU für Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen, der keine bindende Wirkung hat, eine Mehrheit gefunden. Ihm hatten Vertreter von CDU/CSU, AfD, FDP sowie fraktionslose Abgeordnete zugestimmt, was Empörung auslöste. Es gehe nun darum „die Schande von Mittwoch“ zu korrigieren, hatte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in der Debatte am 31. Januar gesagt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich rief Merz zu: „Der Sündenfall wird Sie für immer begleiten. Aber das Tor zur Hölle, ja, ich sage es, das Tor zur Hölle können wir noch gemeinsam schließen.“ Die Debatte zum Gesetzentwurf begann mit einer Verspätung von dreieinhalb Stunden. Die FDP schlug zunächst vor, den Entwurf in die Ausschüsse zurückzuschicken und so einen möglichen erneuten Beschluss mit entscheidenden Stimmen der AfD zu verhindern. Es folgten hektische Beratungen zwischen CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP, die allerdings keine Einigung erbrachten. Die FDP verzichtete daraufhin auf ihren Vorschlag. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, er habe SPD und Grünen angeboten, dass die FDP einem rot-grünen Gesetzentwurf zur Migration zustimme, wenn diese im Gegenzug den Unions-Entwurf mittragen. Dieses Kompromissangebot sei aber abgelehnt worden.
Gesetzentwurf: Aussetzung des Familiennachzugs Geflüchteter
Trotz der Abstimmungsniederlage Niederlage sieht CDU-Vorsitzender Friedrich Merz sich und seine Fraktion gestärkt. „Ich sehe mich sehr gestärkt auch durch das, was wir in der Fraktion in dieser Woche entschieden haben“, sagte er. Er gehe davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger der Union nun wirklich glauben würden, „dass wir es ernst meinen mit der Wende in der Asyl- und Einwanderungspolitik“. Kern des Gesetzentwurfs war eine Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Außerdem sollten die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie sollte, wenn sie etwa an Bahnhöfen Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können. Die Union drang in ihrem Entwurf überdies darauf, das Ziel einer „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.
Quelle: RN (DZ) vom 1. Februar 2025