Bürgerbuch

Chronik städtischer Ereignisse zwischen 1414 und 1806 wurde restauriert

Zu restaurierendes Bürgerbuch

Teile des zu restaurierenden Bürgerbuchs

In diesem im letzten Krieg verloren geglaubten und stark beschädigt wieder aufgefundenen Buch, das 1414 angelegt wurde, waren alle Namen, Familien, Höfe, Ländereien und Besitztümer der Bürger der Stadt bis 1806 aufgezeichnet. Es war ein Folioheft im Langformat, bestehend aus Pergament und Papier. In den Napoleonischen Kriegswirren ist es aus dem Eigentum der Stadt entwendet worden und galt als verschollen, bis es im Besitz des Geheimrats Rensing, Generaldirektor beim Fürsten zu Salm-Salm zu Anholt, wieder auftauchte. Er gab es in der 1930er-Jahren an die Stadt zurück.

Bei Kriegsende 1945, als das Stadtarchiv zum Teil geplündert war und Witterungseinflüsse sowie eine schlechte Lagerung Archivalien beschädigt hatten, befand sich auch das Bürgerbuch darunter, das so beschädigt war, dass es einer Restaurierung der zerfledderten und vermoderten Seiten mit großem finanziellen Aufwand bedurfte, so dies überhaupt möglich war. Da dieser von der Stadt nicht zu leisten war, lagerten die bruchstückhaften, von Mäuse- und Insektenbissen lädierten, „auseinander gerissenen, mit Schimmelpilzen durchwachsenden und verklebten Pergament- und Papierhaufen in zwei Kartons“ (Dr. Guido Heinzmann).

Die Dorstener Stadtarchivarin Christa Setzer beantragte bei der „Stiftung preußischer Kulturbesitz“ Geld für die Restaurierung von Archivalien, die durch Feuer oder Wasser beschädigt sind. 2011 bewilligte die Stiftung den Antrag mit der Auflage, dass das Stadtarchiv einen „Eigenanteil“ leisten müsse. Dieser bestand darin, vor Ort Historiker zu finden, die den „Restaurierungsprozess“ in der Werkstatt des Archivamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster begleiten, die Seiten sichten und sortieren sollten. Das waren René Franken, Dr. Josef Ulfkotte und Dr. Guido Heinzmann.

Die ursprüngliche Größe des etwa 200 Seiten starken Bürgerbuches betrug etwa 16 x 37 Zentimeter. Was genau in dem Buch steht, ist nicht bekannt, weil es keine Abschriften gibt. Es wurde nie erforscht. In ähnlichen Bürgerbüchern anderer Städte sind die Namen und Familien der Bürger, Neuzuzüge, Besitz und Verpachtungen, Eidesformeln und öffentliche Funktionen der Bürger verzeichnet. Fest steht, dass das Dorstener Bürgerbuch von 1414 bis 1806 durchgängig geführt worden war.


Quelle:
Dr. Guido Heinzmann

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