Manche Verwaltungsgebühren stehen nur noch auf dem Papier
Kleinvieh macht auch Mist, heißt eine Redensart, die Stadtverwaltungen auch real befolgen und kassieren auch bei kleineren und kleinsten Leistung den Bürger. Das sind die sogenannten Verwaltungsgebühren, die durch eine Satzung geregelt sind. Darin legt jede Kommune für sich fest, wie viel Geld sie für welche Dienstleistungen von ihren Bürgern haben will. Und wer die Gebühren der Städte und Gemeinden aus der Region vergleicht, der stellt rasch sehr große Unterschiede fest. Die „Dorstener Zeitung“ zitierte am 10. September 2018 dazu den Dorstener Stadtkämmerer Hubert Große Ruiken. „Die in unserer Verwaltungsgebührenordnung geregelten Gebühren sind von so untergeordneter Bedeutung, dass ich die Höhe der eingenommenen Beträge noch nicht einmal beziffern kann. … Viele Gebührensätze finden in der Praxis so gut wie keine Anwendung, weil die mit Gebühren belegte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird.“ So stehen in Dorsten manche Gebühren nur noch auf dem Papier. Zu den von der Verwaltung festgelegten Kleinstgebühren gehören z. B. Kopiekosten, Hundemarken oder Beglaubigungen. Die Höhe der Gebühren für Personalausweis, Pass, Führerschein, Führungszeugnis und Ähnliches sind vom Bund oder Land geregelt.
Um die kommunalen Verwaltungsgebühren auf eine einheitliche Grundlage zu stellen, hat der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund, der 360 Kommunen im Land vertritt, eine Mustergebührensatzung vorgelegt, die allerdings nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für die Veraltungen gedacht ist. Hier werden zum Beispiel die Kosten für die ersten zehn DIN-A4-Kopien mit 70 Cent empfohlen, alle weiteren mit 40 Cent. Viele Kommunen halten sich an diese Größenordnung, aber Castrop-Rauxel zum Beispiel nimmt den Bürgern das Doppelte ab. Ähnlich beim Ersatz von Hundesteuermarken. Hier empfiehlt der Städte- und Gemeindebund 5 Euro, bei der Beglaubigung von Unterschriften lautet die Empfehlung 2,50 Euro. Auch in diesen Fällen verlangen viele Städte und Gemeinden deutlich mehr. Die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren seien vergleichsweise „Peanuts“, „Bagatelleinnahmen“, so der Städte- und Gemeindebund. Die wirklich ertragreichen Geldquellen ergäben sich aus Grund- und Gewerbesteuern, deren Höhe die Kommune beeinflussen könne. Den Bürgern stehe es aber frei, gegen Gebühren zu klagen. Ob sie dann unangemessen hoch sind, kann nur ein Gericht entscheiden.
Quelle: DZ vom 10. Sept. 2018