Asylbewerber (I)

Prüfung im ersten Einreiseland – Bewerber dennoch in Deutschland

Wer nach Europa flüchtet, muss nach dem Dublin-System zumeist im ersten Einreiseland Asyl beantragen. Justizminister Buschmann will diese Regelung stärker durchsetzen – etwa durch Leistungskürzungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach sich Mitte Juli 2024 für eine Kürzung von Sozialleistungen für bestimmte Asylbewerber aus. Gemeint sind damit jene Asylsuchenden, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen. „Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland“, sagte der FDP-Politiker der „Welt am Sonntag“. Und weiter: „Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten.“ Die Asylbewerber hätten bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung. „Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen“, betonte er. „Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken.“

Nur ein EU-Mitgliedsstaat für das Verfahren zuständig

Der Dublin-Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Ein Kriterium ist der erste Einreisestaat. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob sich bereits ein Familienangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Insgesamt wurden in der EU im Jahr 2023 rund 1,05 Millionen erstmalige Asylanträge gestellt – der höchste Wert seit 2016. Auf Deutschland entfielen davon rund 329.035, also rund ein Drittel. Minister Buschmann wies darauf hin, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf deutschem Boden rechtlich nicht möglich sind – wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH. „Aber es gibt ja andere Möglichkeiten, etwa Grenzkontrollabkommen mit Nachbarstaaten. Das bedeutet, dass auf deren Boden mit deren Einverständnis schon Kontrollen stattfinden. Dort kann dann auch noch zurückgewiesen werden. Und genau das tun wir bereits seit längerem.“

Siehe auch: Asyl (Artikelübersicht)
Siehe auch: Asylbewerber (II)


Quelle: Rabea Gruber in RN vom 14. Juli 2024

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