Bückelsberg, Neubaugebiet

2013 und 2016 erste Spatenstiche für neue Grundstücke in Altwulfen

Erster Spatenstich Bückelsberg; Foto: DZ

Erster Spatenstich mit dem damaligen Bürgermeister Lütkenhorst (li.); Foto: Rüdiger Eggert

Bauland in Wulfen wurde seit der Ausweisung des Baugebiets Frankenstraße / Großer Ring 1998 nicht mehr ausgewiesen. Daher gab es offenbar Nachholbedarf, der im März 2013 zum ersten Spatenstich für das Neubaugebiet Bückelsberg in Altwulfen führte. Der Standort ist planerisch uralt, enthalten schon in der Flächenplanung der 1970er-Jahre, 2006 übernommen in die neue Langfristplanung der Stadt. Für die Eigentümerin, die Entwicklungsgesellschaft Wulfen (EW) gab’s damals aber Wichtigeres zu tun, Projekte in Barkenberg hatten Vorrang. 24 der 45 Grundstücke liegen direkt längs des Orthöver Wegs, die übrigen in einem kompakten Baufeld gegenüber der Einmündung Bückelsberg, erschlossen durch eine Ringstraße. Gut eine Million Euro investiert die WGZ Immobilien in die Erschließung der knapp 30.000 Quadratmeter. Straßen, Spielplatz und Grün abgezogen, bleiben davon knapp 20.000 Quadratmeter echtes Bauland. Die Erschließungsarbeiten werden etwa vier Monate dauern, so dass im Sommer der Hochbau starten kann, sagt Heinz-Wilhelm Borgmann, der für die Volksbank die Vermarktung organisiert. Verkauft wurden die Bauplätze ab 54.000 Euro (für Haushälften) beziehungsweise ab 88.000 Euro für frei stehende Eigenheime (190 bis 198 Euro je Quadratmeter). Der größte Teil der Flächen gehört der Entwicklungsgesellschaft Wulfen (EW). Mit dem Erlös sollen die Bürgschaften des Landes an der immer noch existierenden „Karteileiche EW“ teilweise abgelöst werden. Obgleich die EW keine Funktion mehr ausübt, wird sie nicht aufgelöst, weil dann hohe Rückzahlungen der EW, also der Stadt Dorsten, an das Land fällig werden würden. Als die Stadt nach dem ersten Bauabschnitt verkündete, dass im Baugebiet zwei Flächen für Windkrafträder vorgesehen sind, protestierten die Anwohner und warfen der Stadt eine verfehlte Imformationspolitik gegenüber den Kaufinteressenten vor. Mit Stand von März 2016 ist aber noch nichts entschieden. Bis zum Spätsommer 2016 will die Stadtverwaltung die 183 Stellungnahmen (davon 142 private) ausgewertet und in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans eingebracht haben. Der Rat wird sich voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 mit einem Feststellungsbeschluss befassen. Dann haben die Windkraftbetreiber die Möglichkeit, Bauanträge zu stellen, über die der Kreis Recklinghausen entscheidet, was wiederum etliche Monate dauern wird.

Zweiter Bauabschnitt Bückelsberg-Ost: fast alle Grundstücke reserviert

Die Grundstücke des zweiten Bauabschnitt Bückelsberg-Ost vermarktet im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft Windor. Anfang Mai 2016 fand der symbolische Erste Spatenstich auf dem 28.000 Quadratmeter großen Baugebiet statt. Schon Mitte des Jahres sollen die ersten Baugenehmigungen erteilt werden. Aufgeteilt ist das Gebiet in 40 Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Grundstücke sind zwischen 450 und 660 Quadratmeter groß. 28 Reservierungen hat Windor von der Entwicklungsgesellschaft Wulfen (EW) übernommen. 1,3 Millionnen Euro investieren Windor und private Grundstückseigentümer in die Erschließungen.

Nachbarschaft Bückelsberg-Mitte seit 1977

Im Oktober 1977 trafen sich Anwohner, um die Straßennachbarschaft Bückelsberg-Mitte zu gründen. Dem ersten gewählten Vorstand gehörten Werner Hähnel, Hermann Grewer, Heinrich Both, Ludwig Wanning, Anne-Marie Heisterkamp und Hannelore Scholten an. Das Zusammenstehen in den Wechselfällen des Lebens verbindet die Nachbarn und steht auch hier im Mittelpunkt; gemeinsame Maigänge, Sommerfeste und Kinderfeiern sorgen für eine ausgeglichene Atmosphäre. Vorschläge, Änderungswünsche oder Satzungsänderungen werden auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung von den jetzigen Vorsitzenden Markus Stoffel und Willi Humberg und den Vertretern der 39 Familien einvernehmlich besprochen.


Quelle: Ludger Böhne in WAZ vom 6. März 2013. – DZ vom 27. Februar 2016.

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