Parteipolitikern und Mandatsträgern bleiben außen vor
Das BOK ist eine vereinsrechtliche Institution im Rahmen des nordrhein-westfälischen Rundfunkgesetzes, das Bürgern die Möglichkeit bietet, zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Frequenzen ein Bürgerfernsehen auszustrahlen. Für den Kreis Recklinghausen gibt es derzeit nur diese Einrichtung in Marl, die gesetzlich und satzungsgemäß den Auftrag hat, sich auf das gesamte Sendegebiet (Dorsten, Haltern, Bocholt, Lüdinghausen, Dülmen, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Stadtlohn, Nottuln) auszudehnen. Mandatsträgern und Parteipolitikern ist die Mitarbeit im BOK-Team laut Satzung verwehrt, damit die Einrichtung im „Marler Stern“ parteipolitisch nicht unterwandert werden kann. Auch bietet das noch im Aufbau befindliche „Bürgerfernsehen“, seit 1997 auch Ausbildungsbetrieb, Kurse und Seminare für Kameraführung, Schneiden und Reportage an.