Bundesgesetze – Lage 2025

Schleichende Steuererhöhung verhindern – Inflations-Effekte ausgleichen

Viele Gesetze sind durch die Neuwahl im Bundestag abrupt ausgebremst. Nun einigt sich die ehemalige Ampel doch noch. Im Bundestag soll vor der Neuwahl 2025 noch ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen werden. Die FDP will dem Entwurf gemeinsam mit der Minderheitskoalition von SPD und Grünen zustimmen. Damit es in Kraft treten kann, müsste allerdings auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Die FDP hatte zuletzt Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert, der noch aus Zeiten der Ampelkoalition stammt. Sie hatte kritisiert, er sehe auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vor. Nun einigten sich die Fraktionen, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen zeigten sich davon allerdings zugleich wenig begeistert. „Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung“, kritisierte Haushälter Sven-Christian Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.

Der Kern des Gesetzes jedoch bleibt

Zum Januar 2025 soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben werden. Unter anderem wird der Grundfreibetrag angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Der Entwurf sieht für 2025 ein Plus von 312 Euro auf dann 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll er weiter steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleichbleiben. Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen. – Unklar bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat – denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten (dpa).


Quelle: RN (DZ) vom 14. Dezember 2024

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