Krankenkassenbeiträge 2025

Die Krankenversicherung könnte für viele gesetzlich Versicherte steigen

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen jährlich. Stets im Herbst stellt sich deshalb die Frage: Wie sehr ziehen die Krankenkassenbeiträge nächstes Jahr an? Die Antwort für 2025:  Deutlich und für viele spürbar. Experten des Schätzerkreises haben für das Bundestagswahljahr 2025 eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn mitteilte. Bei dem Wert handelt es sich allerdings nur um eine theoretische Größe. Wie sehr der Beitragssatz steigt, entscheidet jede Krankenkasse für sich. Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des BAS und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Konkret geht es um den Anstieg des Zusatzbeitrages. Alle gesetzlich Versicherten haben den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent – zur Hälfte getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darüber hinaus erheben die aktuell 95 gesetzlichen Kassen zur Kostendeckung einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig von beiden Seiten gezahlt wird.

Ausgaben der Krankenkassen 2025 mit 341,4 Milliarden Euro veranschlagt

Der Zusatzbeitrag ist unterschiedlich und liegt laut einer ständig aktualisierten GKV-Liste im Moment zwischen 0,7 und 3,28 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag im August bei 1,78 Prozent, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hatte. Die Prognose des Schätzerkreises ist nach GKV-Angaben eine theoretische Größe, die sich aus dem Verhältnis von laufenden Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen insgesamt ergibt. Die Ausgaben der Krankenkassen 2025 werden mit 341,4 Milliarden Euro veranschlagt. Auf Basis dieser Schätzung gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bekannt. Die genaue Höhe legen die Krankenkassen dann aber jeweils für sich fest. Deshalb lassen sich jetzt noch keine genauen Angaben zur tatsächlichen Höhe der Kosten für den Einzelnen machen. Rechnerisch würde eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto im Monat 12 Euro weniger netto bedeuten – die anderen 12 zahlt der Arbeitgeber. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Die Kassen hatten schon Anfang September 2024 gewarnt, dass ihre Ausgaben im ersten Halbjahr noch stärker gestiegen seien als im ersten Quartal. Das Defizit sei auf mehr als zwei Milliarden Euro angewachsen und werde im Gesamtjahr bis zu 4,5 Milliarden Euro erreichen.
Für eine auskömmliche Finanzierung hätte der Zusatzbeitrag für das laufende Jahr im Herbst letzten Jahres nicht bei geschätzten 1,7, sondern bei 2 Prozent liegen müssen, kritisierte der GKV-Spitzenverband. Er hatte außerdem mitgeteilt, dass er für 2025 von einem Zusatzbeitragssatz von mindestens 2,3 Prozent ausgeht.

„Das deutsche Gesundheitswesen ist das teuerste in Europa“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte mit: „Das deutsche Gesundheitswesen ist das teuerste in Europa, weil es in vielen Bereichen nicht effizient ist.“ Eine wesentliche Ursache für die steigenden Kassenbeiträge seien im Rekordtempo steigende Ausgaben für Krankenhäuser. „Deswegen brauchen wir die Krankenhausreform“. Diese soll am 24. Oktober 2024 im Bundestag beschlossen werden. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums lagen die Ausgaben der Kassen im ersten Halbjahr 2024 bei 161,3 Milliarden Euro – ein Plus von 7,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seien in den ersten sechs Monaten um 3,6 Milliarden Euro gestiegen und stellten damit einen maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar, hieß es im September vom Ministerium. Steigende Fallzahlen und Pflegepersonalkosten werden unter anderem als Gründe genannt.

Siehe auch: Krankenstand 2024
Siehe auch: Krankmeldungen im Kreis
Siehe auch: Krankenversicherungen: Notpaket
Siehe auch: Krankenhaus-Reform 2024
Siehe auch: Krankenhaus-Reform NRW


Quelle: Jörg Ratzsch in RN (DZ) vom 17. Oktober 2024

 

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