Josef Terhorst wurde im Juli 2024 behördlich versehentlich für tot erklärt
Im Oktober wurde klar, was die Ursache für diese Tragödie gewesen war. Es war ein Fall, der für Ärger sorgte. Durch den Tod eines Schermbeckers kam es zu einem folgenschweren Behördenfehler. Denn der Schermbecker verstarb und ein Bocholter wurde für tot erklärt. Der Fall um den falschen Toten schlug Wellen, als der Bocholter Josef Terhorst fälschlicherweise für tot erklärt wurde. Monate später wurde der Fall geklärt: Ein Mitarbeiter des Standesamtes Wesel ist für den verhängnisvollen Fehler verantwortlich, wie der Weseler Stadtsprecher Swen Coralic im Gespräch mit dem Bocholter Borkener Volksblatt bestätigte. Die Verwechslung mit dem echten Toten aus Schermbeck führte zu einem Albtraum für den 71-jährigen Bocholter, der plötzlich vor der Herausforderung stand, den Behörden seine Existenz zu beweisen – obwohl er quicklebendig vor den Behörden-Angestellten stand.
Die Bundesnotarkammer wurde von dem Irrtum nicht informiert, was Folgen hatte. Und so kam es zu dem Fehler: Im Juli 2024 verstarb ein Mann namens Josef Terhorst aus Schermbeck im Krankenhaus in Wesel. Beim Ausstellen der Sterbeurkunde unterlief dem Standesamt jedoch ein folgenschwerer Fehler: Die Daten des verstorbenen Schermbeckers wurden mit denen des Bocholters Josef Terhorst verwechselt. „Der Irrtum wurde zwar schon am nächsten Tag bemerkt und rückgängig gemacht“, so Coralic, „aber leider wurde die Bundesnotarkammer darüber nicht informiert.“ Genau diese versäumte Information führte letztlich zur Tragödie. Die Nachricht von Terhorsts vermeintlichem Tod nahm ihren Lauf, als die Bundesnotarkammer das Amtsgericht Bocholt informierte. Der Bocholter Josef Terhorst hatte dort im vergangenen Jahr ein Testament hinterlegt. Durch die offizielle Todesmeldung sollte dieses Testament nun eröffnet werden – obwohl der Bocholter keineswegs verstorben war.
Josef Terhorst selbst erfuhr von seinem „Tod“ durch einen Anruf seiner Schwester. „Sie war völlig aufgelöst“, erinnert er sich. „Sie hatte ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, in dem bestätigt wurde, dass ich am 9. Juli 2024 in Wesel gestorben sei.“ Für den 71-Jährigen, der gerade erst eine schwere Herzoperation überstanden hatte, war es der Beginn eines bürokratischen Albtraums.
Weitreichende Konsequenzen
Die Nachricht seines vermeintlichen Todes hatte für Terhorst weitreichende Konsequenzen. „Ich muss jetzt beweisen, dass ich noch lebe“, erklärte er verzweifelt. „Es geht um meine Rente, meine Versicherungen, und ich musste sogar bei meiner Bank klären, dass ich noch da bin.“ Besonders belastend sei der bürokratische Aufwand, der mit der Korrektur eines solchen Fehlers einhergehe. „Man braucht viel Zeit und Nerven, um das alles wieder geradezubiegen“, berichtet Terhorst. „Und das, wo ich gerade eine Herz-OP hinter mir habe. Eigentlich brauche ich Ruhe, aber stattdessen habe ich nur Ärger.“
Während das Standesamt Wesel den Fehler einräumt, wies das Amtsgericht Bocholt jede Verantwortung zurück. „Es ist ein äußerst bedauerlicher Vorfall“, sagte der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor Dr. Christian Nienhaus. „Aber wir haben korrekt auf die offizielle Todesmeldung reagiert. Unser Handeln war folgerichtig.“ Die Sterbeurkunde, die vom Standesamt Wesel ausgestellt wurde, bildete die Grundlage für die Eröffnung des Testaments.
Dennoch zeigt das Amtsgericht Bocholt Verständnis für die Belastung, der Josef Terhorst durch diesen Fehler ausgesetzt ist. „Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass Herr Terhorst tief getroffen ist“, so Nienhaus. „Allerdings liegt der Fehler nicht bei uns.“
„Es ist unvorstellbar, dass so etwas in unserem Land passieren kann“, sagt Terhorst mit einem Blick auf die amtlichen Schreiben, die immer noch vor ihm liegen. „Man hat mir meinen Tod bescheinigt – und jetzt muss ich beweisen, dass ich lebe.“
Quelle: Stefan Prinz in RN (DZ) vom 4. Oktober 2024