Grundsteuer B

Land hat die aufkommensneutrale Hebesätze auch in Dorsten aktualisiert

Im Juni 2024 hatte das Land die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer in Dorsten und anderen Städten veröffentlicht: 958 Punkte hatte das Finanzministerium für Wohn- und Gewerbegrundstücke in Dorsten errechnet – die sogenannte Grundsteuer B. Aufkommensneutral heißt in dem Zusammenhang, dass bei diesem Hebesatz die Kommune genau so viel Geld einnehmen würde, wie im Vorjahr, aber die einzelnen Grundstücksbesitzer jeweils mehr oder weniger zahlen werden.
In Schermbeck hatte der Kämmerer kürzlich erklärt, dass die damals errechneten Werte nicht aufkommensneutral sein könnten, weil noch nicht alle Messbeträge feststünden. Diese werden vom Finanzamt festgesetzt und gegen deren Höhe im Zuge der Reform wurden viele Einsprüche erhoben. Eine genaue Zahl, wie viele Messbeträge aktuell Dorsten noch nicht vorliegen, konnte Dorstens Stadtsprecher Ludger Böhne auf Anfrage nicht nennen: „Die Zahl der noch fehlenden Messbeträge bewegt sich aber in ähnlicher Größenordnung wie in Schermbeck bei 2 bis 3 Prozent von insgesamt knapp 29.000 Grundsteuerfällen.“ Das wären rund 580 bis 870 Messbeträge. Zwischenzeitlich hat das Land seine Zahlen aktualisiert. Nun wird im September für Dorsten ein Wert von 971 Punkten bei der Grundsteuer B angegeben – statt 958 im Juni. Grundlage seien laut Erläuterungen die Messbeträge, die bis Mitte August 2024 festgesetzt wurden, so Böhne: „Insofern haben wir den vom Land ermittelten aufkommensneutralen Hebesatz derzeit nur als groben Richtwert empfunden.“

Land schlägt differenzierte Hebesätze bei Wohngrundstücken vor

Die endgültige Ausgestaltung der Hebesätze werde sicherlich schon im Rahmen der Haushaltsberatungen von der Politik diskutiert, so Stadtsprecher Böhne. Skeptisch hatte sich Kämmerer Karsten Meyer schon vor Monaten zu der Möglichkeit geäußert, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücken einzuführen, wie es das Land vorschlägt. Diese sollen dazu dienen, dass die Wohngebäude-Besitzer nicht ganz so stark zusätzlich belastet werden, wie es sonst nach dem Modell der Grundsteuerreform passieren würde. Laut aktuellen Zahlen der Landesfinanzverwaltung würden die differenzierten Hebesätze in Dorsten bei Wohngrundstücken bei 868 und bei Nichtwohngrundstücken bei 1299 liegen. Im Juni wurden diese Werte noch mit 859 und 1.271 Punkten beziffert.

Der Städte- und Gemeindebund warnt vor differenzierten Hebesätzen

Ob es in Dorsten so kommt, dass man bei einem Steuersatz für beide Arten von Grundstücken bleibt oder womöglich sogar die alten Hebesätze beibehält, wie es Karsten Meyer vor Monaten erwogen hatte, ist mit Stand von September 2024 noch nicht klar. Einen Beschlussvorschlag werde die Verwaltung „mit dem Entwurf einer neuen Grundsteuersatzung vorlegen, die zusammen mit dem Haushalt in der Ratssitzung am 30. Oktober beraten und beschlossen werden soll“, so Ludger Böhne. Der Städte- und Gemeindebund warnt vor differenzierten Hebesätzen, da diese „verfassungsrechtlich fragwürdig“ seien. „Die Regierungsfraktionen schaffen hier ohne zwingende Gründe ein Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten auf dem Buckel der Kommunen“, so Präsident Christoph Landscheidt.


Quelle: ber in DZ vom 23. September 2024

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone