Staatsposten: Geschlecht und Parteibuch entscheidend? OVG muss prüfen
Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat 2024 eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht muss den Fall noch einmal näher prüfen, ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an und verwies den Fall zurück nach Münster. Ein Bundesrichter hatte die Beschwerde als unterlegener Bewerber eingereicht. Er ist überzeugt, die erfolgreiche Bewerberin sei wegen ihres Geschlechts bevorzugt worden. Die Auswahlentscheidung des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) sei nicht nach der gebotenen Besten-Auswahl, sondern im Wege einer politischen Vorfestlegung getroffen worden. Noch bevor die dienstliche Beurteilung der Bewerberin vorgelegen habe, habe der Minister ihm gegenüber von einem „Vorsprung“ der Mitbewerberin gesprochen und ihm den Rückzug seiner Bewerbung nahegelegt. Gleiches habe ihm ein CDU-Bundestagsabgeordneter zu verstehen gegeben: Koalitionskreise in Düsseldorf hätten sich auf die Frau mit CDU-Parteibuch verständigt. – Das Oberverwaltungsgericht habe diese Vorwürfe nicht ausreichend geprüft und aufgeklärt, befanden die Karlsruher Richter (dpa)