Bürgergeld-Reform 2024

Handwerk begrüßt das Gesetz, NRW-Regierung fordert schelle Umsetzung

Die Bundesregierung verschärft 2024 die Regeln für Bürgergeld-Bezieher. Minister Laumann hält das für überfällig und fordert härtere Regeln beim Schonvermögen. Die Industrie hofft auf schnelle Umsetzung. Gewerkschaften sind entsetzt. Im Schatten der Haushaltseinigung hat sich die Bundesregierung auf Verschärfungen für Bürgergeld-Bezieher geeinigt. Das stößt bei Landesregierung und Wirtschaft auf Zustimmung. „Offenbar ist der Ampel nun auch ein Licht aufgegangen, sodass sie den Murks, den sie mit der Einführung des Bürgergelds veranstaltet hat, ein Stück weit korrigieren will“, sagte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) unserer Redaktion. „Wer in Zeiten des Arbeitskräftemangels eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss auch merken, dass die Solidargemeinschaft das nicht einfach so hinnimmt.“ Ähnlich äußerten sich die Unternehmensverbände (Unternehmer NRW): „Es ist ein völlig richtiges Signal, dass die Ampel einige Fehlanreize beim Bürgergeld korrigiert hat. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness und der Leistungsgerechtigkeit, sondern auch der gesellschaftlichen Akzeptanz unseres Sozialstaates“, sagte Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering.

„Wachstumsinitiative“: Mit Kürzungen des Bürgergelds ist zu rechnen

Konkret plant die Bundesregierung härtere Sanktionen: „Wer eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es im Papier zur „Wachstumsinitiative“. Daher werde man eine einheitliche Minderungshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate einführen. Jobcenter haben die geltenden schrittweisen Sanktionen als praxisfern kritisiert. „Es ist absolut gerechtfertigt, von Leistungsbeziehern ein Mitwirken einzufordern“, so Pöttering.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dagegen entsetzt: „Die Verschärfungen gehen völlig am eigentlichen Problem vorbei. Sie sind Ausdruck einer unsäglichen öffentlichen Debatte, die die Empfänger von Bürgergeld unter Generalverdacht stellt“, sagte Anke Unger, Vize-Chefin des DGB NRW. Damit erreiche man nur eine Spaltung der Gesellschaft. „Wir reden hier über eine Handvoll Menschen, die zumutbare Arbeit mehrfach grundlos verweigern (…). Diese in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen, ist unredlich.“

NRW-Landesregierung fordert eine rasche Umsetzung des Gesetzes

Die Regierung will zudem die Karenzzeit beim Schonvermögen halbieren. Nun sollen Betroffene sechs Monate nach Ende des Arbeitslosengeldes ihr Vermögen (abgesehen von Altersvorsorge) aufbrauchen, bevor sie Bürgergeld erhalten. Der DGB kritisiert die Fristverkürzung: „Die Karenzzeit gibt Beschäftigten mehr soziale Sicherheit, die sich in unsicheren Zeiten Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen“, warnt Unger. Sie müssten davor geschützt werden, sofort ihre Ersparnisse aufzubrauchen. Laumann gehen die Pläne dagegen nicht weit genug: „Die Karenzzeit beim Schonvermögen, die während der Zeit der Pandemiebedingungen eingeführt wurde, sollte ganz gestrichen werden.“
Auch das Handwerk NRW begrüßt die Verschärfung: Diskussionen über Sanktionen oder Schonvermögen seien aber nur die eine Seite der Medaille. „Viel wichtiger wären moderne, leistungsfähige Arbeitsagenturen und Jobcenter, die Bürgergeldempfänger wirksam in den Arbeitsmarkt begleiten“, sagt Handwerks-Präsident Andreas Ehlert. – Wie die Wirtschaft fordert auch die Landesregierung nun eine rasche Umsetzung: „Die bisherigen Ankündigungen gehen hier zwar in die richtige Richtung, aber sie bleiben zunächst noch vage“, sagte Laumann. Hier bleibe die praktische Umsetzung abzuwarten.

Siehe auch: Bürgergeld
Siehe auch: Bürgergeld / Ungerechtigkeiten
Siehe auch: Bürgergeld unter Beschuss

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