Schulen 2024: „Geistige Entwicklung“

Kooperationsvertrag mit Haltern bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Stadt Dorsten und die Stadt Haltern am See haben im Juni 2024 eine Vereinbarung zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterzeichnet. Die Kooperationsvereinbarung betrifft den Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Ab dem Schuljahr 2024/25 werden Kinder aus Haltern am See an der Haldenwangschule in Dorsten unterrichtet. Im ersten Jahr werden etwa zwölf Schülerinnen und Schüler erwartet. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung trafen sich Vertreter beider Städte im Dorstener Rathaus. Für Dorsten waren Bürgermeister Tobias Stockhoff, Nina Laubenthal und Susanne Diericks anwesend. Die Stadt Haltern am See wurde durch Bürgermeister Andreas Stegemann, Dirk Meussen und Heinz Korte vertreten. Die Vereinbarung wurde notwendig, da die Glück-Auf-Schule in Marl, wo Kinder aus Haltern am See mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bisher unterrichtet wurden, keine Kapazitäten mehr hat. Mit Zustimmung der Unteren Schulaufsicht des Kreises Recklinghausen hat Haltern am See mit Dorsten somit einen neuen Kooperationspartner gefunden. Bürgermeister Andreas Stegemann drückte seinen Dank gegenüber Dorsten aus und betonte die schnelle und unkomplizierte Lösungsfindung.

Siehe auch: Schulen (Artikelübersicht)

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