In der Hälfte aller Haushalte in Deutschland leben 34,4 Millionen Haustiere
Grundsätzlich dürfen Mieter tierische Mitbewohner haben – manchmal sogar entgegen einem mietvertraglichen Verbot. Nach der letzten Zählung aus dem Jahre 2022 leben in deutschen 48 Prozent aller Haushalte rund 34,4 Millionen Haustiere. Im Jahr 2007 waren es nur 11,2 Millionen. Die Zahl der Haustiere in Deutschland im Jahr 2022: Hunde 10,6 Mill., Katzen 15,2 Mill., Kleintiere 4,9 Mill., Ziervögel 3,7 Mill. – Aquarien 2,3 Mill., Gartenbereiche 1,4 Mill. und Terrarien 1,3 Mill. – In Dorsten gibt es rund 6500 angemeldete Hunde.
In rund jedem zweiten Haushalt in Deutschland leben Haustiere – viele zur Miete. Ob die Tierhaltung in Mietwohnungen generell erlaubt ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn Mieter sich ein Haustier anschaffen wollen, kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht – und um was für ein Tier es sich handelt. Im Mietvertrag dürfen Regelungen zur Tierhaltung stehen – allerdings sind pauschale Haltungsverbote unzulässig.
Bei Hund und Katze darf der Vermieter verlangen, dass er um Zustimmung gebeten wird, bevor der Vierbeiner einzieht. Ob der Vermieter zustimmen muss, hängt davon ab, ob die Tierhaltung zum mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung zählt. Bei einer Katze ist das in der Regel der Fall. Beim Hund ist es etwas komplizierter. Die Erlaubnis hängt vom Einzelfall und einer Interessenabwägung aller Beteiligten ab. Der Bundesgerichtshof hat dafür eine lange Liste aufgestellt. Es zählen etwa Art, Größe und Anzahl der Haustiere, die Interessen der anderen Mietparteien sowie Lage und Zustand von Wohnung und Haus (AZ: VIII ZR 340/06).
Kleintiere wie Zierfische, Schildkröten oder Hamster sind hingegen immer erlaubt – unabhängig davon, was im Mietvertrag zur Tierhaltung steht. Dem Bundesgerichtshof zufolge gilt das für alle harmlosen Tiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können. Denn solche stellen keine Beeinträchtigung für die Wohnung dar und stören niemanden (AZ: VIII ZR 340/06). Ein Mieter muss seinen Vermieter für solche Arten daher nicht um Erlaubnis bitten.
Komplizierter wird es bei größeren Haustieren. Dann kommt es darauf an, um was für ein Tier es sich handelt und was im Mietvertrag steht. Erlaubt der Vermieter die Tierhaltung, dürfen gewöhnliche Haustiere wie Hund, Katze oder Kaninchen einziehen. Die Betonung liegt auf dem Wort gewöhnlich. Für ungewöhnliche Tiere, wie eine Giftschlange, gilt die pauschale Erlaubnis nicht. Allerdings hat das Amtsgericht Bückeburg entschieden, dass ein Vermieter eine Schlange nicht nur deswegen von vornherein verbieten darf, weil sich Mitmieter ekeln. Er muss wie bei Hund und Katze prüfen, ob besondere Gefahren von dem Tier ausgehen oder ob die Wohnung stärker als üblich abgenutzt wird (AZ: 73 C 353/99).
Unwirksame Verbote: Ist laut Mietvertrag jegliche Tierhaltung pauschal verboten, so ist eine solche Klausel nach Meinung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Genauso unwirksam ist eine Klausel, wenn sie ausschließlich Kleintierhaltung erlaubt. Beide Verbote benachteiligen Mieter unangemessen, weil sie keine Rücksicht auf besondere Fälle und Interessenlagen nehmen – und zum Beispiel auch einen Therapiehund verbieten würden (BGH, VIII ZR 168/12).
Fazit: Die Chancen für einen tierischen Mitbewohner stehen zwar gut, immer erlauben müssen Vermieter die Tierhaltung aber nicht. Sind es zu viele Tiere, kann der Vermieter verlangen, dass einige ausziehen. Das Amtsgericht Wiesbaden ließ nicht mehr als drei Katzen zu (AZ: 91 C 3026/12). Hat ein „erlaubtes“ Haustier (hier ein Minischwein) jemanden verletzt, so kann die Erlaubnis widerrufen werden, so das Amtsgericht München (AZ: 413 C 12648/04). Auch Nutztierhaltung darf verboten werden. Das Amtsgericht Köln untersagte die Hühnerhaltung auf dem Balkon (AZ: 214 C 255/09). Und ebenfalls verboten werden darf die Haltung von „riechendem Wild“ (hier: Igel ), so das Amtsgericht Berlin-Spandau (AZ: 12 C 133/14).
- Haustiere brachten 2023 über vier Milliarden Euro Umsatz ein. Wenn es um Haustiere geht, sind Verbraucher offensichtlich nicht so sparsam wie bei anderen Anschaffungen. Die Heimtierbedarfskette „Fressnapf“, die auch eine Filiale in Dorsten unterhält, legte 2023 deutlich zu und knackte erstmals die Umsatzmarke von vier Milliarden Euro. Das teilte das Krefelder Unternehmen am Montag mit. Neben klassischen Produkten waren bei Kunden demnach zuletzt vor allem neue Serviceangebote wie eine Tierarzt-Sprechstunde und Haustier-Versicherungen besonders gefragt. Die tierärztliche Beratung wurde allein in Deutschland mehr als 100.000-mal in Anspruch genommen.
Beim Tod des tierischen Lebensbegleiters: Emotionen, Trauer, Begräbnis
Für viele Menschen gehört das Haustier zur Familie. Oft ist es sogar der beste Freund. Wenn der Hund oder die Katze stirbt, bricht häufig „eine Welt zusammen“ – vor allem bei Kindern. Sie sind in den Familienalltag integriert und kommen sogar mit in den Urlaub: Die Beziehung zu Haustieren ist in der Regel intensiv. Doch was, wenn das Tier stirbt? Gerade für Kinder und Menschen, die allein leben, ist das oft ein großer Verlust, der betrauert wird, als wenn ein Mensch gestorben wäre. Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) hat ergeben, dass 90 Prozent der Hunde- und Katzenbesitzerinnen und -besitzer in ihrem Vierbeiner ein vollwertiges Familienmitglied sehen. Knapp die Hälfte sogar einen „Kinderersatz“.
Das Tier als Lebensbegleiter – für Andrea Beetz ist das gut nachvollziehbar. Die Psychologin und Professorin für Heilpädagogik an der IU Internationalen Hochschule in Bad Honnef arbeitet seit gut 20 Jahren wissenschaftlich zu Effekten der Mensch-Tier-Beziehung. „Haustiere helfen, unser Bedürfnis nach sozialer Verbundenheit zu befriedigen.“ Nicht zuletzt beeinflusst das „Kuschelhormon“ Neuropeptid Oxytocin das menschliche Sozialverhalten positiv. „Zahlreiche Studien belegen inzwischen, dass vor allem beim Hautkontakt mit Tieren auf beiden Seiten Oxytocin ausgeschüttet wird“, erklärt Beetz, die gemeinsam mit Kollegen ein Buch über die „Bindung zu Tieren“ geschrieben hat.
Trauer um ein Tier odt gleich der Trauer um einen Menschen
Helga Schröck, Trauerbetreuerin, berät und begleitet sie seit Jahren Menschen, die ein Haustier verloren haben: „Es gibt immer noch viel Unverständnis in der Gesellschaft. Wer selbst keine enge Beziehung zu einem Tier hat oder hatte, kann den Kummer nicht nachvollziehen.“ Die Reaktion auf den Abschied vom Tier könne ganz unterschiedlich sein. Schröck rät dazu, die Gefühle wie Wut, Schmerz und Zorn zuzulassen, um den Verlust zu verarbeiten. „Trauerbegleitung kann sinnvoll sein.“ Auch der Austausch mit anderen helfe. Oft verändert sich der gesamte Tagesrhythmus: Fütterungsrituale, Kuschelzeiten, Gassirunde,“ Für die meisten Betroffenen ist wichtig, das Tier in guter Erinnerung zu behalten. Viele hätten daher wohl am liebsten, dass das Haustier im eigenen Garten begraben wird.
Kleintiere dürfen ohne Genehmigung im Garten begraben werden
Dem Bundesverband der Tierbestatter zufolge sterben in Deutschland im Schnitt jährlich etwa 1,3 Millionen Hunde und Katzen. Etwa die Hälfte davon wird auf Privatgrundstücken beerdigt. Laut Verband gibt es in Deutschland aktuell rund 160 Tierbestatter, 30 Krematorien und rund 120 Tierfriedhöfe. „Wer einen eigenen Garten oder ein Grundstück besitzt, darf sein Tier dort beerdigen“, informiert der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Bei kleinen Tieren braucht es für das Begraben keine Genehmigung. Nur: Was ist ein „kleines Tier“? Wellensittich, Hamster und Meerschweinchen sind ohne Frage klein, bei Hunden ist die Sache schon schwieriger. Ein Richtwert: Im Mietrecht gilt alles, was etwa so groß ist wie ein West Highland Terrier, noch als klein. Die Hauskatze dürfte also unproblematisch sein, eine Dogge ist deutlich größer und deshalb wohl genehmigungspflichtig. Hier braucht es die Erlaubnis des örtlichen Veterinäramts, beziehungsweise im ländlichen Raum unter Umständen der Gemeindeverwaltung. Ist das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, haben Besitzer aber gute Chancen, dass dies bewilligt wird.
Einäscherung selbst bei Pferden möglich
Das Tiergrab darf nicht auf einem Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen und der Kadaver muss in jedem Fall mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit Erde bedeckt werden, so dass er von Tieren nicht wieder ausgegraben wird. Katzen, Hunde und inzwischen sogar Pferde kann man mittlerweile auch einäschern lassen. Dies kostet allerdings für Katzen und Hunde einen dreistelligen, für Pferde einen vierstelligen Betrag. Die Urne können Tierbesitzer mit nach Hause nehmen, die Asche kann aber auch verstreut werden.
Siehe auch: Tiermarkt Lembeck
Siehe auch: Tierheim Ellerbruch
Siehe auch: Tierschutzverein
Siehe auch: Tierwohl-Initiative
Siehe auch: Hunde
Siehe auch: Hundeleben
Siehe auch: Streunerkatzen-Projekt
Siehe auch: Bello-Hundetag
Quellen: RN vom 14. Febr. 2024. – Katrin Schreiter und Marie von der Tann in RN vom 31. März 2024