Wahlen II (Essay)

Germanen und Adel, Heeresversammlung und König, Reich und Kirche

Von Wolf Stegemann – Anfangs war die Präsentations-Wahl Brauch der meisten germanischen Völker. Denn es war bei diesem Wahlverfahren klar, wer der Nachfolgekandidat war, nämlich der, auf den das Königsheil des alten Königs übergegangen ist. Aufgabe der Wahl war nur noch, den zu finden. Und diese vom Hochadel vorgenommene Erwählung musste dann noch vom Volk (der Heeresversammlung) durch Akklamation bestätigt werden. Das Ganze war eine reine Formsache, wenn ein erstgeborener, volljähriger, männlicher und amtsfähiger Sohn des alten Königs oder Stammeshäuptlings vorhanden war. Es wäre schlicht undenkbar und mit der göttlichen Ordnung unvereinbar gewesen, dann einen anderen Kandidaten zu wählen. Spannend wurde es, wenn es diese direkte Nachfolge nicht gab und somit nicht sichtbar war, wen Gott oder die Götter zur Nachfolge präsentierten. Je enger die Verwandtschaft mit dem alten König, je mehr Ansehen durch Besitz, Kriegstaten oder Weisheit, desto höher die Chance, als wählbarer Kandidat zu gelten und desto höher auch die Beachtung, die das Wählervotum des Betreffenden fand. Hatten sich schon mehrere „Große“ für einen Kandidaten ausgesprochen, wurden die übrigen Adligen bzw. Königsverwandten gar nicht mehr gefragt.

Kurfürsten als Wahlmänner

Kurfürsten wählen 1308 Heinrich VII. zum deutschen König

Das „Königsheil“ hatte Einfluss auf die Wahl des Nachfolgers

Der erklärte Wille des verstorbenen Königs oder der Besitz von Königsinsignien gaben zusätzliche „Punkte“ für eine Kandidatur. Berühmtestes Beispiel ist die Übersendung der Königskrone vom Totenbett des letzten Ostfrankenkönigs an den Sachsenherzog Heinrich (der „Vogler“), verbunden mit der deutlichen Aufforderung, diesen als Nachfolger zu wählen. Wenn sich bei einer Nachfolge zwei Parteien gegenüberstanden, konnte das nicht durch Abstimmung entschieden werden. Denn letztlich war die Nachfolge immer noch Präsentation (durch Gott). Entweder eine Seite wurde überzeugt, oder es kam zum Bürgerkrieg. Und wer die entscheidende Schlacht dann verlor, dem fehlte beweiskräftig das Königsheil. Seine Anhänger mussten dann zwar ihre Karrierepläne am Königshof erst einmal auf Eis legen, aber sie waren keine Rebellen, die bestraft wurden. Die Autorität des dann als rechtmäßig gewählten Königs mussten sie natürlich anerkennen. Dieses Prinzip wurde bis ins hohe Mittelalter durchgehalten. Erst nach dem Untergang der Staufer und dem Interregnum kam es zur Wahl Rudolfs von Habsburg – und damit zum Systembruch. Er konnte zwar seine etwas weitläufige Königsverwandtschaft nachweisen, wie dies fast jeder wichtige Adlige des Landes konnte, doch entscheidend war die eindeutige Unterstützung aller wichtigen Größen des Landes. Dadurch hatte er bei der Wahl auch die notwendige Autorität. Aber es war völlig klar, dass von einem Übergang des Königsheils nunmehr keine Rede mehr war – somit war dies durch Loslösung vom Königsheil die erste „freie“ Wahl.

Mittelalter – Reich und Kirche

Auf den ersten Blick scheinen im Mittelalter Wahlen als Legitimationsform von Herrschaft, in dem sich kirchliche und weltliche Fürsten auf das „Gottesgnadentum“ ihrer Regentschaft beriefen, keine überragende Bedeutung gehabt zu haben. Tatsächlich jedoch wurden sowohl der Papst, als auch der deutsche König ebenso wie Bischöfe, Äbte und Rektoren durch Wahlverfahren für das jeweilige Amt bestimmt. Die unterschiedlichen Wahlvorschriften und Wahlverfahren sowie umstrittene Wahlergebnisse verdeutlichen die differenzierten Auffassungen hinsichtlich der Wahlprozeduren und belegen zugleich die intensive Diskussion über die Legitimation von Herrschaft.

Bedeutsam waren im Mittelalter die kanonischen Wahlen, d. h. die Berufung einer Person auf ein Kirchenamt, insbesondere die Bischofswahl und die Papstwahl. So war die Erhebung eines Bischofs ein vielstufiger Prozess, an dem der Klerus und das Volk mitwirkten und auch die weltliche Gewalt oft einen entscheidenden Anteil daran hatte. Zwischen Kaiser und Papst entbrannte häufig um die Einsetzung von Bischöfen und Äbten Streit (Investiturstreit). Der Kaiser beanspruchte die Einsetzung in die Ämter für sich, wodurch sich die Kirche in ihrer Wahlfreiheit beeinträchtigt sah. In der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde das Wahlrecht immer mehr auf den Klerus eingeengt und die Mitwirkung des Volkes auf Akklamation beschränkt. Im hohen Mittelalter wurde dieses Majoritätsprinzip vom Senioritätsprinzip verdrängt, demnach nicht die einzelnen Stimmen, sondern das Gewicht der Stimmen den Ausschlag gab. Den Domkapiteln der Reichskirche wurde im Wiener Konkordat von 1448 das Recht der Bischofswahl zugesprochen, während ansonsten im Reich das Wahlrecht durch die Fürstenbestimmung (Nominationsrecht) verdrängt wurde.

Wahlkapitulation

Die Wahl der deutschen Kaiser und Könige waren einseitige förmliche Zusagen der Gewählten. Sie wurde von den Kurfürsten mit den Gewählten vereinbart und von diesem entweder persönlich oder von einem Vertreter beschworen. Die erste förmliche Wahl war die von Karl V. im Jahre 1519. Die Bemühungen, die Wahlen beizubehalten, sind über einen Projektentwurf (1711) nicht hinausgekommen. Die Wahlen spiegelten das Ringen um die kaiserliche Gewalt und die ständischen Interessen wider. Zur Papstwahl fanden sich erstmals 1352 die Kardinäle zusammen, in der Folge regelmäßig. Zwischen 1431 und 1730 sowie im Jahre 1904 waren Papstwahlen verboten

Wahlkommissar

Der Wahlkommissar war ein vom Kaiser zu den Bischofswahlen entsandter Vertreter, der für bestimmte, dem Kaiser genehme Kandidaten eine Wahlempfehlung aussprach oder sogar von seiner kaiserlichen Exklusive Gebrauch machte. Entsprechend zu dem kaiserlichen Wahlkommissar beanspruchte auch Kurbayern das Recht, Wahlkommissare zu den Bischofswahlen nach Regensburg, Passau, Freising und Salzburg zu entsenden (siehe Wahlen I; siehe Wahlen III; siehe Wahlen IV; siehe Kurfürsten).

Siehe auch: Wahlen I (Essay)
Siehe auch: Wahlen III (Essay)
Siehe auch: Wahlen IV (Essay)
Siehe auch: Europawahlen
Siehe auch: Wahlergebnisse 2014
Siehe auch: Erste Nachkriegswahl
Siehe auch: Wahlen
Siehe auch: Bundestagswahl 2017
Siehe auch: Frauenwahlrecht
Siehe auch: Wahlplakat „Halde“
Siehe auch: Wahl Europa 2019


Quellen:
Nach Wikipedia, Online-Enzyklopädie.

Literatur:
Fuchs, Raab „Wörterbuch Geschichte“, dtv 2001. – G. Meyer „Das parlamentarische Wahlrecht“ (1901). – P. F. Müller „Das Wahlsystem“ (1959). – J. B. Sägmüller „Die Papstwahlen und die Staaten von 1447 bis 1555“ (1890, Neudruck 1965).

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