Unter Strom gesetzte Keksdose auf Tumorgewebe gelegt
Wirbel verursache in Dorstener Zeitungen Darstellungen, in denen eine Dorstener Ärztin als „Wunderheilerin“ bezeichnet worden war und der Fall sechs Jahre später seinen Abschluss vor dem Landgericht Essen fand. Vor einer Zivilkammer sollte sich 2009 die Dorstener Ärztin verantworten, der von Angehörigen einer 2003 verstorbenen Patientin „Scharlatanerie“ vorgeworfen wurde. Das Landgericht wies die Zivilklage zurück. Die Richter urteilten, dass der todkranken Patientin durch die Behandlung der Ärztin kein Schaden entstanden sei. Die von den Klägern als „Scharlatanerie“ bezeichnete Behandlung hätte weder positive noch negative Folgen gehabt. Stefan Wette in der WAZ von 7. September 2009:
„Skurril hatten sich die Therapien der auf Homöopathie und Umweltmedizin spezialisierten Hausärztin tatsächlich angehört. Da geht es um Tumorgewebe, das auf einer Metallplatte unter Strom gesetzt wird. Fehlt die Platte, soll auch mal der Deckel einer Keksdose als Ersatz dienen. ,Entstörer’ kommen zum Einsatz und teure Tropfen, angeblich auch für den Hund einer Familie.“
Das Gericht führte in der Klageabweisung weiter aus, dass die Patientin bereits austherapiert gewesen sei, die Schulmedizin nicht mehr helfen konnte, und sie auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlassen und sich der Ärztin anvertraut habe (Az. 1 O 15/06).