Urbare

Güter- und Einkunftsverzeichnisse

Grundstücke, die einen Ertrag abwarfen, wurden im Mittelalter als Urbar bezeichnet. Daraus hat die mittelalterliche Verwaltungssprache den latinisierten Begriff „Urbarium“ (in deutschen Quellen: Urbar) für das Verzeichnis von Gütern geprägt, die zu einer geistlichen oder weltlichen Grundherrschaft gehörten. Urbare sind seit dem 10. Jahrhundert zuerst aus dem Bereich geistlicher Grundherrschaften überliefert. Aus weltlichen Herrschaften sind Urbare und ähnliche Güter- und Einkunftsverzeichnisse vereinzelt aus dem 12. Jahrhundert, in großer Anzahl dann aus dem 13. Jahrhundert erhalten. Die Urbare sind wichtige Quellen für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte und für die Entwicklung der territorialen Herrschaften.


Quelle:
Stark gekürzt aus Wilhelm Volkert „Kleines Lexikon des Mittelalters“, Beck Verlag 1999

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