Mann irrt seit anderthalb Jahren laut schreiend durch die Straßen der Stadt
Wolf Stegemann. – Die Redakteurin Claudia Engel leitete einen ihren Artikel über den eigenartigen Mann in der „Dorstener Zeitung“ mit den Sätzen ein: „Es gibt Menschen, die sind anders als andere. Dazu zählt ein Mann, den Dorstener ,Schreier’ nennen. Er macht einigen Angst. Sie fordern, dass er ,weggesperrt’ wird.“
Der Schreihals wurde im Januar 2022 nicht nur über die Lokalzeitung bekannt, er geisterte als bereits viel beschriebenes und meist stark kritisiertes Wesen seit fast zwei Jahren nicht nur durch die sozialen Medien, sondern auch laut schreiend täglich durch die Straßen. Nicht nur in der Altstadt, auch in den Stadtteilen – oft eine halbleere Bierflasche in der Hand. Und er war so laut, dass er zu hören war, bevor man ihn sah. Allerdings konnte man nicht verstehen, was er brüllte. Der dunkelhäutige Mann schrie in einer Fremdsprache auch Passanten an, die dann natürlich angstvoll auswichen. Eine Dorstenerin teilte der Lokalzeitung mit, dass er auch stärkeren Alkohol zu sich nahm und dadurch sein Krakeelen und seine Bewegungen aggressiver wirkten. Der Polizei liegen allerdings keine Anzeigen wegen Belästigung von Passanten vor. Doch war die Polizei mal ausgerückt, als sie einen Anruf bekommen hatte, dass der Mann allzu aggressiv herumschrie. Die Polizei fand ihn an dem angegebenen Einsatzort nicht mehr vor.
Bewohnerin und Kind belästigt: Keine Anzeigen bei der Polizei
Eine Dorstenerin informiert in einer Facebook-Gruppe, dass sie in der Lippestraße von dem „Schreier“ am Po angefasst und in den Rücken geboxt worden war. Die Polizei konnte auf Anfrage der Lokalzeitung keine Anzeige zu diesem Sachverhalt finden. Gleichwohl hatte der mutmaßliche Täter laut übereinstimmender Auskunft von Zeugen wiederholt Passanten belästigt – am Marktplatz Café-Gäste und ein Kind auf einem Fahrrad. Das bestätigte auch eine Altstadtbewohnerin, die ihn nach fortgesetztem Herumlärmen der Polizei gemeldet hatte. Auf Anfrage der „Dorstener Zeitung“ bestätigte die Polizei: „Ja, wir haben einen Anruf bekommen und sind der Sache nachgegangen. Als die Kollegen am Einsatzort eintrafen, war der Mann aber schon weg.“ Die Polizei könne in solchen Fällen nicht viel machen, zitiert die Zeitung den Polizei-Sprecher. Es sei denn, der Mann gefährde sich selbst oder andere Menschen. Dann kann er in Gewahrsam genommen werden. Wenn er aber nur laut schreiend herumläuft, kann die Polizei ihn nicht „wegsperren“, wie viele Dorstener im Facebook es fordern. Für weitergehende Maßnahmen wie eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen oder therapeutischen Einrichtung ist nicht die Polizei zuständig.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wegsperren nur durch die Justiz
In einem Rechtsstaat darf man Menschen nicht einfach ‚wegsperren‘ oder zum Beispiel in eine Entzugsklinik einweisen und auch nicht in ein Gefängnis sperren. Dafür ist immer noch ein Gerichtsurteil eine zwingende Voraussetzung, erklärte der städtische Pressesprecher in der „Dorstener Zeitung“. Die Voraussetzungen fehlten bei dem Schreier. Denn bislang gibt es keine Strafanzeigen. Laut Facebook-Forum hatten Passanten in zwei Einzelfällen die Polizei informiert. Zweifellos sollte dem Mann geholfen werden, da anzunehmen ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Das geht allerdings nur, wenn er sich helfen lässt. Ein Psychotherapeut setzte in der Lokalzeitung klare Grenzen: „Wenn jemand handgreiflich wird, muss das Opfer ihn unverzüglich anzeigen und am besten noch Zeugen bei der Polizei benennen, damit Polizei und Gericht tätig werden können.“ Das Herumbrüllen oder die Trunksucht seien aber keine Gründe, eine Person aus dem Verkehr zu ziehen. Der Psychotherapeut vermutet bei dem Schreier einen neurologischen Schaden. Er rät dazu, ihn und sein Geschrei einfach zu ignorieren, solange er nicht übergriffig wird. Eine Gesellschaft müsse aus seiner Sicht solche als nicht konform geltenden Verhaltensweisen aushalten.
Claudia Engel schrieb in ihrem Kommentar in der DZ (Auszug): „Bei diesem hochsensiblen Thema ist der Schutz der Privatsphäre des Mannes nachrangig, weil er seine mutmaßlichen Probleme oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch sein Verhalten in die Öffentlichkeit trägt. Sein Verhalten ist von öffentlichem Interesse. Gröhlt er nach Aufmerksamkeit, weil er eine arme Seele ist oder ist er ein potenzieller Gefährder, wie viele meinen? Das müssen Fachleute beurteilen und die Konsequenzen ziehen.“
Bedrohung, Belästigung – Reaktionen der Zeitungsleser
Die Berichterstattung in der „Dorstener Zeitung“ über den Schreier hatte ein enormes Echo ausgelöst. Dorstener schildern ihre Erlebnisse. Stadt und Polizei äußern sich zu Vorwürfen, untätig zu sein. Anwohner, Geschäftsleute und Passanten fühlen sich belästigt und bedroht und äußerten der DZ-Redakteurin Claudia Engel gegenüber ihr Unverständnis, dass Ordnungsbehörden mutmaßlich nicht einschreiten. Die Stadtverwaltung hatte reagiert und wies die Vorwürfe zurück, untätig zu sein. Auch die Polizei: „Wir tun, was wir können und schöpfen den rechtlichen Rahmen voll aus.“
„Wir werden seit anderthalb Jahren von diesem Mann belästigt“
Ein Dorstener nahm die Berichterstattung zum Anlass ausführlich zu schildern, was er erlebte: „Wir wohnen in der Lippestraße und werden seit über anderthalb Jahren von diesem beschriebenen Herrn belästigt. Trotz einer Wohnung im Dachgeschoss konnte ich teilweise meiner Arbeit aus dem Homeoffice nicht nachgehen, da durch die Schreie an Konzentration oder Telefonate nicht zu denken war. Zahlreiche Videos wurden aufgenommen und zwei Online-Anzeigen bei der Polizei gestellt (Juli 2020); eine offizielle Rückmeldung hierzu gab es bislang nicht. Einzig einen Telefonanruf von der Dorstener Polizei habe ich erhalten, indem darauf verwiesen wurde, dass die gesamte Thematik bekannt sei, aber die Behörde nichts machen könne.“ Ein Rechtanwalt, der ebenfalls in der Altstadt ansässig ist, teilte mit, dass das „alltägliche, kontinuierliche Geschrei, welches schon morgens anfängt und mitunter bis in die späten Abendstunden geht, inzwischen eine echte Belastung ist.“ Es sei keineswegs so, dass diese Störungen von jedermann hingenommen werden müssten.
Der Anwalt meinte, dass „es unrichtig ist, dass die Polizei nur im Falle vorliegender Strafraten handeln darf. Der Polizei und den Ordnungsbehörden obliegt auch die Gefahrenabwehr für die öffentliche Ordnung. Es könnte bei Verstoß gegen Ordnungsrecht mit Platzverweis durch die Ordnungsbehörden und nötigenfalls, bei Zuwiderhandlung, mit Sicherungsgewahrsam reagiert
Dorstener Politiker sind sich einig
In der Dorstener Politik herrscht auf Nachfrage der „Dorstener Zeitung“ Konsens darüber, dass etwas passieren muss. Bernd-Josef Schwane (CDU) sagte, dass die Verordnung den Spielraum gewähre, gegen den Ruhestörer vorzugehen. Friedhelm Fragemann (SPD) betonte, dass in der Politik übereinstimmend die Meinung herrsche, dass „konsequent durchgegriffen werden muss und dazu alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen“. Fragemann deutete an, dass in Dorsten „mehr unternommen worden ist, als verlautbart werden darf, da der Datenschutz die Nennung konkreter Einzelheiten verbietet“.
Stadt und Polizei reagierten zudem auf Anfrage der Zeitung. Der Polizeisprecher sagte, dass eine sexuelle Belästigung einer Frau am 19. Januar in der Lippestraße angezeigt worden sei. Eine Person sei von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Damit habe die Polizei auf eine akute Gefahren-Situation reagiert. Ohne auf den speziellen Fall wegen des Datenschutzes einzugehen, sagte der Polizeisprecher auch, dass die Behörden im engen Austausch stehen, wie die Problematik gelöst werden könne.
Der Stadtsprecher erinnerte in seiner Stellungnahme daran, dass eine längerfristige Lösung nur erreicht werden könne, wenn man den Menschen in den Blick nimmt, der als störend empfunden wird. „Wenn ein solcher Mensch sich nicht freiwillig helfen lässt, dann gibt es durchaus Möglichkeiten im Zusammenspiel von Ordnungsbehörden und Gerichten, ihn auch in eine Psychiatrie einzuweisen.“
„Schreier“ wieder auf freiem Fuß – Therapie aussichtslos
Nach sieben Monaten Untersuchungshaft ist der 34-Jährige am 20. September 2022 wieder aus dem Gefängnis entlassen worden. Wie es mit ihm weitergehen soll, ist völlig offen (Stand: September 2022). Der schwerste Vorwurf ließ sich nicht beweisen. Elf Monate Haft auf Bewährung – wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung und Bedrohung: So lautete das Urteil der Richter am Essener Landgericht. Von einer Vergewaltigung, die ebenfalls mit angeklagt war, war am Ende keine Rede mehr. In diesem Punkt ist der 34-Jährige freigesprochen worden. Das hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft beantragt.
Es ist der Alkohol, der das Leben des Angeklagten auch bestimmt hat. Im Prozess war von einer eindeutigen Abhängigkeit die Rede, die auch zu Straftaten führe. Eine Zwangstherapie, die möglicherweise hätte angeordnet werden können, hat aus Sicht der Richter jedoch keinerlei Erfolgsaussicht. Der 34-Jährige spricht praktisch kein Wort Deutsch, ist Analphabet und intelligenzgemindert. Therapiegespräche könnten daher gar nicht stattfinden, hieß es. Verurteilt worden ist der Dorstener, weil er vor den „Mercaden“ einen kleinen Jungen bedroht, einer Frau ans Gesäß gefasst, einen unbeteiligten Zeugen im Gerangel verletzt und eine Radfahrerin zu Sturz gebracht hat. Teilweise war er dabei schwer betrunken. Im Prozess hatte der Angeklagte mithilfe eines Dolmetschers erklärt, dass er eigentlich nur wieder in den Sudan zurückwolle. Dort sei er groß geworden und verheiratet (nicht nachprüfbar). Das sei seine Heimat. So schnell wird das aber nicht gehen. Das Urteil aus Essen hat der 34-Jährige bereits akzeptiert. Der nächste Prozess fand im Oktober 2022 in Dorsten statt. Er wurde wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung sowie Widerstand und Bedrohung gegen Polizisten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Siehe Link unten.
- Aktueller Nachtrag: Wer sich nach dem „Schreier“ bei Passanten umhört, erfährt mitunter, dass es angeblich zwei „Schreier“ gebe. Der „Schreier“, welcher auch immer, wohnte zuerst in Barkenberg. Alls er dort von Nachbarn Schwierigkeiten bekam, soll er jetzt in Holsterhausen wohnen. – Am 2. Februar 2022 hörte, sah und erlebte der Autor dieses Artikels gegen 17.30 Uhr einen dunkelhäutigen schlanken Mann schreien. Er kam aus der Lippestraße, überquerte die Straßen am Lippetor und lief zum Kanal. Stets immer das Gleiche in zwei oder drei Worten laut schreiend, das englisch klang, aber nicht zu verstehen war. An der Bushaltestelle am Lippetor versuchte er mit fröhlichem Gesicht gegen zwei junge Frauen irgendwie handgreiflich zu werden, die dann von ihm wegliefen bzw. auswichen. Mit weiterhin guter Laune im Gesicht, setzte er dann schreiend seinen Weg zum Kanal fort.
Siehe auch: Schreihals II
Siehe auch: Beitrag in: Angeklagt und verurteilt 2022
Quellen: Zusammenfassung nach Claudia Engels Berichterstattung in der DZ vom 27. und 29. Jan. 2022. – jh in DZ vom 21. Sept. 2022).