2021: „Kommission zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und Sauberkeit“
Grüne und CDU hatten im Vorfeld der Dorstener Ratssitzung Ende August 2021 einen „Runden Tisch Öffentliche Sicherheit“ beantragt, der sich mit Strategien zur Bekämpfung von Vandalismus und Angsträumen in Dorsten beschäftigt. Die SPD warf daraufhin erneut die Idee eines „Kriminalpräventiven Rates“ in die Diskussion, den ihr Fraktionsvorsitzender Friedhelm Fragemann schon mehrfach gefordert hatte. Nun soll es eine Kompromisslösung geben. Der Stadtrat beschloss auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine „Kommission zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und Sauberkeit“ zu bilden, der Vertreter aus Politik, Rathaus und Polizei angehören sollen sowie Mitglieder aus dem Seniorenbeirat, dem Integrationsrat und dem Jugendgremium – bei Bedarf weitere beratende Mitglieder, beispielsweise vom Amtsgericht. Hintergrund der beiden Anträge waren einige Vorkommnisse aus jüngster Zeit (Überfälle, Schlägereien, Vandalismusschäden), die in Dorsten zu einer größeren Diskussion über die Sicherheit in der Stadt geführt haben.
Laut der jüngsten Kriminalitätsstatistik gilt Dorsten zwar als sichere Stadt. Mit ihren Anträgen wollten die Parteien erreichen, dass „die Sorgen der Menschen ernst“ genommen werden (so CDU und Grüne), dass „neuralgische Orte stärker als bisher“ ins Visier geraten (so die SPD). Die Stadt schlägt vor, dass die „Sicherheits- und Sauberkeitskommission“ im Regelfall vierteljährlich, mindestens jedoch zweimal im Jahr tagen soll. Die Runde soll dafür sorgen, dass das „subjektive Sicherheitsgefühl“ der Bürger erhöht wird, dass sogenannte Angsträume in der Stadt abgebaut werden. Zudem soll sie die bisherige Ordnungspartnerschaft von Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei sowie die gesellschaftliche Verantwortung für das unmittelbare Lebensumfeld fördern und Vandalismus und Umweltverschmutzung bekämpfen. Michael Klein kommentierte in der DZ den Beschluss. Eine „Kommission zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und Sauberkeit“ zu bilden (Auszug): „Ein Runder Tisch, der sich künftig um die öffentliche Sicherheit in Dorsten kümmert, ist deshalb sinnvoll – und schon längst überfällig. Es sei mal dahingestellt, ob Dorsten tatsächlich unsicherer geworden ist, wie es viele Bürger annehmen – oder ob es nur ein subjektives Gefühl ist. Fakt ist: Kriminalität wird zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen. In den Kommunen kann sie deshalb am wirkungsvollsten beeinflusst werden.“
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Die Bundesrat billigte im Oktober 2023 das Gesetz, mit dessen Hilfe Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpft werden sollen. Es soll mehr Klarheit darüber geben, wie die 2017 gegründete Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen arbeitet. Diese Behörde bekommt Meldungen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
- Wirtschaftskriminalität im Jahr 2022: Mehr Fälle, weniger Schaden. Die Zahl der aufgedeckten Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist in Nordrhein-Westfalen zuletzt um 26 Prozent gestiegen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen registrierte 8245 Straftaten in diesem Bereich für das Jahr 2022, nach 6540 Taten im Vorjahr. Der Anstieg ist vor allem auf eine deutlich gestiegene Zahl der sogenannten Wettbewerbsdelikte zurückzuführen. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Lagebild zur Wirtschaftskriminalität hervor. Die Schäden, die dabei insgesamt verursacht wurden, waren dagegen deutlich rückläufig. Nach 529 Millionen Euro im Vorjahr waren es 2022 nur noch 362 Millionen Euro. Das entspricht einem Rückgang um knapp 32 Prozent auf ein Zehn-Jahres-Tief. Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an sämtlichen Straftaten betrug dabei lediglich 0,6 Prozent. Der Anteil am Gesamtschaden der Kriminalität liegt dagegen bei fast 27 Prozent. Die Polizei ermittelte im Berichtsjahr gegen rund 6600 Verdächtige. Die Zahlen spiegelten nur das Hellfeld der aufgedeckten Wirtschaftskriminalität wider, betonten die Ermittler. Es sei von einem großen Dunkelfeld auszugehen (dpa).
Quellen: M. Klein in DZ vom 28. Aug. 2021. – DZ vom 11. Febr. 2024