Regionalplan Rüster Feld / Emmelkamp

Unterschiedliche Gutachten für neues Gewerbegebiet Dorsten/Schermbeck

Rüste in Schermbeck zur Grenze nach Dorsten-Holsterhausen; Foto privat

Bei der Frage, wo ein Gewerbegebiet zwischen Schermbeck und Dorsten entstehen soll, sind sich die Kommunen Ende 2020 einig: Rüster Feld. Der Regionalverband Ruhr (RVR) sieht das anders – doch es gibt ein neues Gutachten. Mitte 2018 hatte der RVR beschlossen, den Regionalplan neu aufzustellen. Darin soll für die nächsten 20 bis 25 Jahre ein Rahmen für Gewerbe- und Siedlungsflächen, Naturschutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen, Windenergie und vieles mehr geschaffen werden. Obwohl die Ausarbeitung noch nicht fertig ist, will der RVR auf Drängen größerer Ruhrgebietsstädte einen Teilplan für gewerbliche Bauflächen in regionaler Kooperation vorab beschließen. Dabei geht es um Kooperationsstandorte, die zwischen benachbarten Städten bei verkehrsgünstiger Lage für Betriebe mit größerem Flächenbedarf geeignet sein sollen.

Kritik von Anwohnern an möglichen Standorten

Obwohl Dorsten und Schermbeck für diesen Kooperationsstandort das Rüster Feld bevorzugen, auch wenn Anwohner Widerstand angekündigt haben, beharrt der RVR auf dem Emmelkämper Brauk als Standort, der von Anwohnern ebenfalls kritisch gesehen wird. Der RVR beruft sich bei der Entscheidung für den Emmelkamp auf ein von ihm beauftragtes Gutachten. Für die Gemeindeverwaltung Schermbeck und die Stadtverwaltung Dorsten ist dieses Gutachten in einigen Punkten nicht nachvollziehbar. Daher hatten die beiden Gemeinden ein unabhängiges Vergleichsgutachten zu beiden Kooperationsstandorten beim  „L+S Landschaft + Siedlung AG“ in Auftrag gegeben.

Gegengutachten: Rüster Feld ist der bessere Standort

Auf mehr als 70 Seiten legte das Fachgutachter-Büro seine Untersuchungen zu beiden möglichen Standorten vor – unter den Aspekten der regionalplanerischen Ziele und Grundsätze, der Konformität mit den Leitvorstellungen der Regionalplanung sowie von umweltrelevanten Themen. Ebenso wie die beiden Kommunen kommt das Gutachter-Team  zu dem Schluss, dass ein Gewerbegebiet am Rüster Feld besser aufgehoben wäre. Der Kooperationsstandort Rüster Feld passe besser zu den Leitvorstellungen der Landes- und Regionalplanung. Fazit: Mit der Nutzung des Standorts Emmelkamp (gesamt 53 Hektar) würde östlich der A 31 die letzte verbliebene Engstelle des Freiraumzusammenhangs zwischen Lippeaue im Süden und Üfter Mark im Norden „unwiederbringlich geschlossen“. „Entsprechende Kompensationsmöglichkeiten sind nicht erkennbar.“ Jetzt haben die Räte der Kommunen Dorsten und Schermbeck sich mit den Gutachten zu befassen und den RVR eventuell aufordern, sein Gutachten mit dem neuen Gutachten zu ersetzen. – Der Dorstener Stadtrat lehnte im November 2020 und im Januar 2021 die Regionalplanung einstimmig erneut ab und widersprach mit großer Mehrheit der RVR-Planung für Holsterhausen.

Bürgermeister Rexforth und Stockhoff sprechen über das Rüster Feld

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) hat Ende Juni 2021  den „Sachlichen Teilplan regionale Kooperationsstandorte“ verabschiedet. Diese Rahmenplanung beinhaltet 24 Gemeinden übergreifende Flächen im Ruhrgebiet mit einer Gesamtgröße von 1300 Hektar für gewerbliche und industrielle Entwicklung. Mit einem von CDU und SPD beantragten Ergänzungsbeschluss hoffen die Gemeinde Schermbeck und die Stadt Dorsten, dass sich eine Streitfrage zwischen kommunalen und regionalen Planern lösen lässt: Der Tausch der Fläche Emmelkamp in Holsterhausen gegen das Rüster Feld in Schermbeck. Die Regionalplanung hatte in diesem Gesamtpaket an der Fläche Emmelkamp zwischen Schermbeck und Holsterhausen festgehalten. Dieses Areal wollen aber weder Schermbeck noch Dorsten als Gewerbefläche entwickeln. Auch eine Bürgerinitiative hat sich dagegen bereits gegründet.
Vielmehr haben Stadt und Gemeinde bereits früh dafür plädiert, das Rüster Feld („Gärtnersiedlung“) an der Dorstener Straße als Kooperationsstandort zu entwickeln. Der RVR hatte bislang stets abgelehnt, weil der „Anschluss ans Siedlungsgebiet“ fehle.
Im Juni  2021 hat das Ruhrparlament nun zwar das Gesamtpaket in der RVR-Fassung verabschiedet. Die Politik hat aber den Regionalplanern zugleich deutlich aufgegeben, auf die Kommunen zuzugehen und in den strittigen Fällen Gespräche zu führen über mögliche Ersatzflächen. Nach Überzeugung der Gemeinde Schermbeck und der Stadt Dorsten sowie nach gutachterlichen Stellungnahmen ist das Rüster Feld sehr gut geeignet für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen.
Die Bürgermeister von Dorsten und Schermbeck betonten zugleich, dass völlig unabhängig vom Beschluss der RVR-Rahmenplanung die Fläche Emmelkamp weiterhin keine Rolle spielen wird: „Diese Fläche ist nicht gewünscht, bleibt reine Theoriefläche und es wird dazu auch kein Verfahren eingeleitet“, so Dorstens Bürgermeister Stockhoff.

Emmelkamp in Dorsten-Holsterhausen

RVR will geplante Baulandflächen in Dorsten streichen

Der Regionalplan Ruhr soll die künftige Entwicklung der Wohn-, Firmen- und Grüngebiete in den 53 Städten und Kommunen des Ruhrgebiets festlegen. Nun liegt ein neuer Entwurf vor. Und der stößt bei der Stadt Dorsten auf heftige Kritik. Denn die zweite Fassung, die sich derzeit im öffentlichen Beteiligungsverfahren befindet, listet für die Lippestadt weniger Gewerbe- und vor allem Wohnbauflächen auf als im örtlichen Flächennutzungsplan vorgesehen. Die Stadt hat dies „mit großen Bedenken zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus. Bei den reduzierten Flächen geht es zum Beispiel um die großen Bereiche Emmelkämper Weg/Bruchweg und Dunkenbre. Diese Holsterhausener Flächen machen allein schon fast 14 Hektar aus, die künftig für Bauland genutzt werden sollen und schon seit den 1980er-Jahren als dafür geeignet eingestuft worden waren. Aber auch Bereiche in anderen Stadteilen, wie Lembeck (Zum Holtberg/Schluerweg), Hervest (Wenge und Hellweg) und Rhade (Am Stuvenberg) will der RVR streichen. Bis zum Ende der Offenlegungsfrist werden sich im April 2022 Dorstener Politiker in einer Sondersitzung mit dem Regionalplan befassen.

RVR-Streichliste ist für die CDU „ein Skandal“

In der Dorstener Politik braut sich Widerstand gegen die Pläne des Regionalverbands Ruhr (RVR) zusammen, der Stadt einen Großteil der im derzeit gültigen Flächennutzungsplan zur Verfügung stehenden Wohnbau- und Gewerbeflächen streichen zu wollen. „Das ist ein Skandal und das Schlimmste, was ich in planerischer Hinsicht bisher erlebt habe“, erklärt CDU-Fraktionschef Bernd Schwane und kündigt an: „Wenn sich da nicht noch etwas bewegt, gehen wir vor Gericht.“

Die Gemeinden Dorsten und Schermbeck klagen nun doch nicht

Sowohl die Stadt Dorsten als auch die Gemeinde Schermbeck lehnen die RVR-Planung „Emmelkamp“ ab. Beide Kommunen bevorzugen stattdessen den Standort Rüster Feld – eine lange Liste von Gründen wurde dem RVR mitgeteilt. Der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte des Regionalplans Ruhr“ war im November 2021 in Kraft getreten. Die Stellungnahme des Dorstener Rates gegen den Emmelkamp und für die Aufnahme des Rüster Felds in den Plan hatte die Regionalplanungsbehörde abgelehnt: Ziel des Landesentwicklungsplans sei, Gewerbegebiete unmittelbar an Siedlungsbereiche anzuschließen. Dorsten und Schermbeck schalteten darauf die Kanzlei Wolter-Hoppenberg ein, die Akteneinsicht beantragte. Dem stand der RVR ablehnend gegenüber, signalisierte aber Gesprächsbereitschaft. Vereinbart wurde im Mai 2022, dass der Standort Emmelkamp weiter im Regionalplan als Kooperationsstandort festgelegt wird, aber die Gemeinde Schermbeck nach Inkrafttreten des Plans eine Änderung beantragen kann, um das „Rüster Feld“ aufzunehmen.

Kein Bebauungsplan für den Emmelkamp

Nach einem Gesprächstermin im Oktober 2022 stellte die Gemeinde Schermbeck eine fachplanerische Anfrage, ob die Regionalplanungsbehörde den Standort Rüster Feld im Anschluss an den Emmelkamp fachlich positiv begleiten werde, was bejaht wurde. Eine Festlegung des Standortes Rüster Feld kann unabhängig davon erfolgen, ob der Standort Emmelkamp bauleitplanerisch gesichert wird. Dies obliegt der kommunalen Planungshoheit.“ Die Entscheidung über das „Rüster Feld“ liege aber bei der Verbandsversammlung.
Der Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses plädierte für ein zügiges Planverfahren. Bei einer Normenkontrollklage, wie sie Dorsten und Schermbeck erwogen hatten, könne dieser Lösungsweg laut RVR aber nicht mehr beschritten werden. Daher entschieden sich die Kommunen, die Klagefrist (17. November 2022) verstreichen zu lassen. Zumal die beauftragte Kanzlei sowie die Fachverwaltung zum Ergebnis gekommen war, dass ein „grober Abwägungsmangel“ beim RVR nicht vorliege. Somit würde eine Normenkontrollklage riskant und dem Ziel, den Standort Rüster Feld darzustellen, nicht unbedingt zuträglich sein.


Quelle: Berthold Fehmer in DZ vom 10. Nov. 2020. – M. Klein in DZ vom 21. März 2022.

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