Reichsarbeitsdienst

Nationalsozialistische Fortsetzung des Freiwilligen Arbeitsdienstes

Paramilitärisch: Mit geschultertem Spaten im Gleichschritt

Paramilitärisch: Mit geschultertem Spaten im Gleichschritt

1934 eröffnete der Arbeitsdienst in Deuten an der alten Napoleonschaussee (heute B 58) das „Stammlager Wulfen des Arbeitsdienstes der NSDAP Abt. 201/6 Wulfen i. W.“ für 300 Mann, das spätere „Ludwig-Knickmann-Lager“. In diesen staatlichen Reichsarbeitsdienst wurde der gleichgeschaltete Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) integriert. Vorerst führte der Arbeitsdienst hauptsächlich die vom FAD begonnenen Projekte weiter, zudem bekamen die Mitglieder täglich politischen Unterricht und mussten militärische Übungen abhalten. 1935 wurde der Arbeitsdienst zur Pflicht. Jeder junge Mann musste eine sechsmonatige, dem Wehrdienst vorhergehende Arbeitspflicht im Reichsarbeitsdienst (RAD) ableisten. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Reichsarbeitsdienst auch auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der RAD war ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und des nationalsozialistischen Erziehungs- und Ideologisierungssystems.

Arbeiten mit dem Spaten ist „Ehrendienst am deutschen Volke“

Hakenkreuz im Spaten: Abzeichen des RAD

Hakenkreuz im Spaten: Abzeichen des RAD

In Deutschland führte die Regierung Brüning 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ (FAD) ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit dienen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt, die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten war zuerst daran gedacht, einen Freiwilligen Arbeitsdienst auf nationalsozialistischer Grundlage zu bilden, doch dann machte Konstantin Hierl den Arbeitsdienst zur Pflicht. Hierl wurde somit vom „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“ des Arbeitsministeriums zum „Reichsarbeiterführer“ des Innenministeriums. Innerhalb des nationalsozialistischen Systems erfüllte der Reichsarbeitsdienst mehrere Aufgaben. Den offiziellen Zweck gab § 1 des Gesetzes über den Reichsarbeitsdienst wieder:

„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“

Eingesetzt wurde der Reichsarbeitsdienst vor dem Zweiten Weltkrieg in der Forst- und Landwirtschaft, zum Deichbau, für Entwässerungsarbeiten, für den Autobahnbau, für Rodungsarbeiten und für den Bau militärischer Anlagen wie Bunker, Westwall und Ostwall und im Zweiten Weltkrieg in den besetzten Gebieten zum Wege- und Brückenbau. Gegen Ende des Krieges wurden die männlichen RAD-Einheiten zu Kriegshilfsdiensten, Schanzarbeiten und zum Volkssturm (RAD-Kampfgruppen) herangezogen.

Zur Sache: Während der weibliche Arbeitsdienst („Arbeitsmaiden“) auch aus organisatorischen Gründen in den Anfängen stecken blieb, bestand die Dienstzeit für die „Arbeitsmänner“ aus weitgehend sinnlosen Beschäftigungen (Landverbesserungen und dergleichen), ideologischer Indoktrinierung und vormilitärischer Ausbildung. Bei den Nürnberger Reichsparteitagen demonstrierte der RAD im Massenaufmarsch mit geschulterten Spaten den einzig wesentlichen Aspekt der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“, nämlich Unterwerfung und Gehorsam. Sozialökonomisch war der Reichsarbeitsdienst nutzlos, volkswirtschaftlich sinnvolle Werte hatte er kaum geschaffen, auch der „Ehrendienst am deutschen Volke“ diente, wie viele Organisationen des NS-Staates, nur der Ausrichtung der Menschen auf die nationalsozialistische Ideologie (Wolfgang Benz).

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