Bei vielen Straftaten wird das Messer aus der Hosentasche gezogen
Bei Schlägereien und Raubüberfällen werden immer wieder Messer gezückt: Bei 111 Straftaten im ersten Halbjahr 2019 hat die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Recklinghausen das „Tatmittel Messer“ registriert. 136 Menschen wurden dabei entweder verletzt oder bedroht. Und das sind nur die Fälle, bei denen offensichtlich Messer eingesetzt wurden. In Nordrhein-Westfalen sind in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 genau 2883 Straftaten mit einem Messer verübt worden. Dabei wurden 3555 Menschen bedroht oder verletzt. Aussagekraft besitzen diese Zahlen bislang nicht. Denn man weiß nicht, ob die Zahl von Messerattacken zu- oder abgenommen hat. Erst seit Januar 2019 werden bundesweit verschiedene Tatmittel wie Messer und Stichwaffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Das gilt auch für den Zuständigkeitsbereich der Recklinghäuser Polizei, den Kreis Recklinghausen und Bottrop – es ist ein Ballungsraum mit elf Städten, in denen 735.000 Menschen leben. Doch früher sind sie nicht aufgefallen. Bekannt ist, und das ist nicht rassistisch gemeint, dass in arabischen Ländern Messer seit jeher zivile Tatwaffen sind. In NRW werden Polizeibeamte zunehmend und mehrfach mit Messern attackiert. Im Jahr 2021 waren es 56 Messerangriffe auf Polizisten, so das Landeskriminalamt.
Der Besitz nachfolgender Messer ist in Deutschland verboten:
– Faustmesser, bei dem eine Dolch-Klinge rechtwinklig vom in der Hand liegenden Griff absteht;
– „Butterfly“-Faltmesser: Klinge sitzt zwischen zwei klappbaren Griffstücken und wird mit einer Handbewegung freigelegt;
– „Wurfsterne“;
– Springmesser, bei denen die im Griff verborgene Klinge nach vorne herausfällt („Fallmesser“) oder von einem Mechanismus herausgeschleudert wird.
Eine Ausnahme bilden Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und die maximal 8,5 cm lang und nicht beidseitig geschliffen sein darf. Zum Eindämmen von Gewalttaten ist es laut Waffengesetz verboten, Macheten, Schwerter, zweischneidige Dolche, Bajonette sowie bestimmte Messertypen in der Öffentlichkeit zu „führen“ – also schlicht und ergreifend mit sich herumzuschleppen:
– Dazu zählen Messer mit feststehender, mehr als 12 Zentimeter langer Klinge;
– sämtliche Einhandmesser (also auch das „Ausnahme-Springmesser“) unabhängig von der Klingenlänge. Einhand-Klappmesser kann man mit dem Daumen öffnen, weil die Klinge zum Bedienen einen Knopf besitzt. Man braucht dazu keine zweite Hand. Einmal geöffnet, wird die Klinge von einem Mechanismus arretiert (Quelle: DZ vom 29. Aug. 2019).
Messer als Tatwerkzeug bei Angriff auf Leib und Leben
In Dorsten gab es schon immer Straftaten mit dem Messer gegen Leib und Leben. Auch bei Raub und Streitigkeiten wurde das Messer als Waffe eingesetzt. Hier einige dieser Taten: im August 2019 gab es in der Lippestraße bei einem Streit zwischen Männern mit arabischem Migrationshintergrund eine Messerstecherei, bei der einer von ihnen am Kopf verletzt wurde. – 2019 benutzte ein Dorstener ein Messer, um in einem Geschäft CDs zu rauben. – Im Februar 2017 fand vor einer Kneipe in Holsterhausen eine Messerstecherei statt. – Auf dem Schulhof der Pestalozzi-Schule verletzte im September 2017 ein Dorstener eine Frau schwer. – In Juni 2012 erstach ein Dorstener Schreiner in Essen eine Frau. – In einer Schermbecker Wohnung wurde im Juli 2010 eine junge Frau erstochen aufgefunden. – Im Dezember 2008 erstach in der Fußgängerzone ein Türke seine Frau, die Schutz im Frauenhaus gesucht hatte. – Im Dezember 2004 wurde in Holsterhausen eine Spielhallenangestellte erstochen. Der Täter ist bis heute unbekannt. – Mitte 1977 hatte ein Dorstener einem Bekannten aus Eifersucht in den Rücken gestochen, was als geplanter Mord bewertet wurde. – Im indischen Milieu ersticht ein Asylbewerber einen anderen (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Siehe auch: Morde (Überblick)
Siehe auch: Kriminalität (Überblick)