Deutsche Fürsten begaben sich unter französisches Protektorat
Zeitgenössische Lithografie über die Gründung des Rheinbundes, der von 1806 bis 1813 unter dem Einfluss Frankreichs bestand.Der Rheinbund („Confédération du Rhin“) war zunächst eine Konföderation von 16 deutschen Fürsten unter französischem Protektorat. Die Rheinbund-Akte von 12. Juli 1806 ermöglichte es Napoleon I., für seine Feldzüge auf die Truppen der Rheinbundstaaten zurückzugreifen, die ihrerseits von der Mediatisierung bisher unangetasteter Reichsstände profitierten. Die wichtigsten Mitglieder waren der Staat des ehemaligen Erzkanzlers und Fürstprimas, Karl-Theodor von Dalberg, die neu erhobenen Königreiche Bayern und Württemberg, die neu erhobenen Großherzogtümer Baden, Hessen-Darmstadt, Kleve, Berg und das zum Herzogtum aufgewertete Nassau. Am 1. August erklärten die Rheinbund-Staaten ihren Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich, dessen Kaiser Franz II. daraufhin seine deutsch-römische Kaiserwürde niederlegte. Bis 1808 traten zahlreiche weitere Staaten dem Rheinbund bei, darunter das Großherzogtum Würzburg, das Königreich Sachsen, das Königreich Westfalen. Der Rheinbund löste sich nach der Niederlage Napoleons bei der Schlacht von Leipzig 1813 wieder auf. Bereits 1658 gab es einen in Frankfurt am Main gegründeten Rheinbund zwischen deutschen Fürsten und dem schwedischen König als Herzog von Bremen und Verden sowie Frankreich. Dem Bündnis gehörten u. a. bis 1665 Mainz, Trier, Köln, Pfalz-Neuburg, Münster, Hessen-Kassel, Braunschweig-Lüneburg und Brandenburg an.