Messerstecherei vor der Kneipe

Freispruch: Bluttat vor Holsterhausener Gaststätte blieb ungesühnt

Die Bluttat war in den frühen Morgenstunden des 12. Februar 2017 vor einer Gaststätte an der Holsterhausener Freiheitsstraße passiert. Ein damals 36-jähriger Mann aus Dorsten  stach auf einen anderen Mann ein und verletzte ihn schwer. Nach Polizeiangaben hatte sich das Opfer zunächst mit dem 36-Jährigen geprügelt, als dieser plötzlich ein Messer zückte und zustach. Der Mann wurde noch am Tatort festgenommen. Das Opfer kam ins Krankenhaus. Eine im Recklinghausener Polizeipräsidium eingerichtete Mordkommission vermutete als Motiv „eine vom Täter vermutete Beziehung des Geschädigten zu seiner Ex-Freundin“. Im Dezember fand vor dem Essener Schwurgericht der Prozess gegen den 37-jährigen Messerstecher statt, der sein Opfer mit einem Stich in die Brust fast getötet hatte. Den Auslöser und den genauen Hergang für die Messerattacke zu rekonstruieren, war für das Gericht laut Urteil unmöglich. Fest stand letztlich nur, dass es irgendwann zu einer Zwei-gegen-Einen-Situation gekommen sei und der 37-Jährige dann mit einem Messer zugestochen habe. Den Stich in die Brust hatte der Angeklagte auch gleich beim Prozessauftakt zugegeben, sich dabei aber auf Notwehr berufen: „Einer hat mich vorher festgehalten, einer getreten.“

Urteil war auch für die Richter ein unbefriedigendes Ergebnis

Da der Angeklagte den anderen Mann fast getötet hatte, bewertete die Staatsanwaltschaft die Tat als Totschlags-Versuch. Doch der Täter wurde nicht bestraft, da die Richter wegen vieler Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen nicht ausschließen konnten, „dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt“ hatte, hieß es im Freispruch-Urteil des Essener Schwurgerichts. Unterm Strich, so die Essener Richter, habe man jedoch vor allem auch von der Opferseite dermaßen unzuverlässige Angaben zum Tatablauf erhalten, dass im Zweifel für den Angeklagten eine Notwehr-Lage infolge des gemeinsamen, körperlichen Angehens durch das spätere Opfer (31) und dessen Bruder vorgelegen haben kann. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte mit den Worten ‚Ich bringe dich um‘ angegangen wurde“, so Richter Jörg Schmitt. „Und sich dann mit einem Messer zur Wehr gesetzt hat.“ An diesen Tatablauf hatte sich laut Urteil eine Augenzeugin erinnert. Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt machte in der der Urteilsbegründung keinen Hehl daraus, dass der Freispruch für die Richter einerseits ein „sehr unbefriedigendes“ Ergebnis ist. Andererseits sei nach intensiver rechtlicher Prüfung kein anderes Ergebnis möglich gewesen.


Quellen: DZ vom 14. Febr. 2017. – Werner von Braunschweig in DZ vom 5. Dez. 2018.

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