Die Dorstener Landwirte Krampe und May mit Silber und Bronze geehrt
Große Ehre für zwei Landwirte in Dorsten. Ihnen wurde im Juni 2018 im Rahmen einer außerordentlichen Kreisverbandsausschusssitzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) im Breukerhaus in Recklinghausen die renommierte und selten verliehene Schorlemer-Plakette verliehen. Geehrt wurde Hubert Krampe aus Rhade mit der silbernen und Johannes May aus Hervest mit der bronzenen Medaille. Zugleich wurde auch Ludger Möller aus Datteln mit Bronze ausgezeichnet. Seit 1967 vergibt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftverband die Medaille im Gold, Silber und Bronze an Personen, die sich in besonderer Weise um den bäuerlichen Berufsstand verdient gemacht haben. Hubert Krampe war von 1981 bis 1999 Vorsitzender des Ortsvereins in Rhade und ist seit 2001 Stellvertretender Vorsitzender. In den letzten 18 Jahren bekleidete er zudem das Amt des Ortslandwirts des Ortsverbandes Rhade. Zudem war er Mitbegründer und Gründungsvorsitzender der Milcherzeugergemeinschaft Lembeck (2008-2017) und war von 1995 an Mitglied im Milchausschuss des WLV Münster. Darüber hinaus war er von 1998 bis 2013 Vorsitzender der Kooperation Holsterhausen „Üfter Mark“ der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW). Johannes May leitete von 2006 bis 2018 die Geschicke des Ortsvereins Hervest. So haben sich Hubert Krampe und Johannes May sich in ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten intensiv für den bäuerlichen Berufsstand in einem weitgehend industriell geprägten Raum eingesetzt. – Die Schorlemer-Plakette erinnert an den Gründer des Westfälischen Bauernvereins, Burghard Freiherr von Schorlemer-Alst, der 1865 die berufsständische Interessenvertretung ins Leben rief. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wurde als Nachfolgeorganisation gegründet. Die Schorlemer-Plakette wird an ehrenamtliche Funktionsträger und an Personen außerhalb des Berufsstandes verliehen, die sich um die Landwirtschaft verdient gemacht haben. In Dorsten, so dies nicht anders bekannt ist, wurde sie erstmals verliehen.
Erläuterung: Die Amtszeit eines Ortslandwirts beträgt sechs Jahre. In diese Zeit wird er in verschiedene Verwaltungsabläufe der Kammerarbeit eingebunden. Er kann die örtlichen Gegebenheiten und fachlichen Kenntnisse in Beurteilungen und Stellungnahmen einbringen.
Siehe auch: Johann Breuker
Siehe auch: Landwirtschaft heute
Quelle: Pressestelle KV Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (2018)