Preußisches Gouvernement

Zuerst Provisorium Weser-Rhein, dann als Provinz Westfalen zu Preußen

Das Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein war nach der Niederlage Napoleons 1813 /14 von 1814 bis 1815/16 eine provisorische preußische Verwaltungseinheit im Rahmen des Zentralverwaltungsdepartements der Alliierten. Im Oktober 1813 begann die Auflösung der staatlichen Ordnung im französischen Machtbereich Napoleons, von der Weser aus nach Westen fortschreitend. Dem Rückzug der französischen Armee folgend, gingen auch die höheren französischen Verwaltungsbeamten zunächst auf Wesel zurück. Mitte November waren das Oberems- und Lippe-Departement bereits frei von französischen Autoritäten.

Urkunde der preußischen Besitzergreifung Westfalens 1815

Urkunde der preußischen Besitzergreifung Westfalens 1815

Generalkommissariat Weser-Rhein

Von Bielefeld aus ernannte der Kommandierende General des III. preußischen Armeekorps, Generalleutnant von Bülow, am 14. November 1813 den Freiherrn Ludwig von Vincke (1774 bis 1844), der zuletzt als Regierungspräsident in Potsdam gewirkt hatte und seit 1810 auf dem Gute Sickern bei Dortmund lebte, zum einstweiligen Generalkommissar sämtlicher wieder gewonnener preußischer Gebiete in Westfalen..

Gouvernement Weser-Rhein

Wenige Tage später, am 19. November, kam es zur Errichtung eines Militärgouvernements zwischen Weser und Rhein, das über Westfalen hinaus im Westen das rechtsrheinische Kleve, Essen und Werden einschloss und sich im Norden bis nach Ostfriesland erstreckte. Militärgouverneur wurde Generalmajor von Heister, Zivilgouverneur Ludwig von Vincke (Ernennung am 21. November 1813). Die ehemals nichtpreußischen Territorien sollten nach der Konvention vom 21. Oktober 1813 dem Zentralverwaltungsdepartement unter dem Freiherrn vom und zum Stein unterstellen werden. Doch wurden am 12. Dezember 1813 die mediatisierten Territorien der Häuser Salm, Croy und Looz sowie Arenberg-Meppen, Gemen und Steinfurt, sowie Dortmund, Limburg, Rheda, Vest Recklinghausen, Corvey und Rietberg tatsächlich dem Gouvernements zwischen Weser und Rhein (Vincke) zugewiesen.

Bezirksgliederung des Gouvernements

Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Landesdirektion Aurich (Ostfriesland), Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Landesdirektion Dortmund (Landesdirektion Westfalen),  mit Kreis Essen (mit Vest Recklinghausen ne bis 1816) und der Preußischen Domänendirektion Dortmund, Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Regierungskommission Bielefeld; Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Regierungskommission Minden (mit Preußisch Minden-Ravensbergische Forstbehörden; Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Regierungskommission Münster; Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Regierungskommission Paderborn (mit Preußische Domänendirektion Paderborn und Preußisch Paderborner Forstbehörden).

Besitzergreifung von Westfalen

Preußen ergriff am 21. Juni 1815 von seinen alten und neuen westfälischen Landen förmlich Besitz; der Huldigungstag war der 18. Oktober 1815. Mit der Aufnahme der Tätigkeit der Regierungen Kleve und Düsseldorf am 22. April 1816 erlosch die Zuständigkeit Vinckes für die rheinischen Teile seines Gouvernements. Zum 31. Juli 1816 endete das Zivilgouvernement dann auch in Westfalen. Am Folgetage trat die durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 geschaffene Provinz Westfalen endgültig ins Leben, zu deren Oberpräsidenten Vincke bereits am 25. Mai 1815 ernannt worden war (siehe Französische Verwaltung; siehe Stein, Freiherr vom und zum; siehe Vincke, Freiherr Ludwig von).


Quelle:
Nach Wikipedia, Online-Enzyklopädie (2011).

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