Für den evangelisch gewordenen Erzbischof belagerte er erfolglos Dorsten
1560/63 auf der Wyhe-Burg/Echtfeld bis 1591 in Zutphen; Staatischer Befehlshaber. – Er war Parteigänger des abgesetzten und zum protestantischen Glauben konvertierten Kölner Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg. 1588 belagerte Oberstein (auch Oversteyn, der den Zusatz Falkenstein trug) erfolglos die katholisch gebliebene Stadt Dorsten im Truchsessischen Krieg. Mit letzten Anstrengungen verteidigten die Dorstener ihre Stadt gegen seine Angriffe, bis er seine Truppe abzog. Übrigens datieren zeitgenössische Vest-Archivalien in Recklinghausen die Belagerung auf das Jahr 1590. Den Bürgern der Stadt Dorsten war durch ihren erfolgreichen Abwehrkampf wohl größtes Leid erspart geblieben, denn Graf Oberstein war bekannt für die Grausamkeiten seiner bis zu 3.000 Mann starken Truppe, die er befehligte, und mit der er plündernd durch die Lande zog.
Er diente in der staatischen (niederländischen) Armee
Ansonsten ist über ihn wenig bekannt, auch nicht sein Geburtsdatum. Als zweitgeborener Sohn dürfte er zwischen 1560 und 1563 geboren sein. Der unverheiratet gebliebene Militärbefehlshaber war der Sohn von Graf Sebastian I. (1546 bis 1571) und dessen Ehefrau Elisabeth, eine Tochter des Wild- und Rheingrafen Philipp Franz von Dhaun. Er hatte noch zwei Brüder und zwei Schwestern. Von seinen Verwandten, den Wild- und Rheingrafen, hatte Johann Philipp d. Ä. und Johann Philipp d. J. nicht nur deren Namen, sondern auch deren Vorliebe für das Kriegshandwerk geerbt. Während seine Verwandten in französischen Diensten kämpften, diente Graf Johann Philipp in der staatischen (niederländischen) Armee. Die Familie Daun-Oberstein war durch Heirat und durch Dienstverhältnisse stark nach Holland ausgerichtet. Als Wilhelm von Oranien 1584 starb, befand sich Johann Philipp von Oberstein mit blank gezogenem Schwert neben dem Sarg im Trauerzug und wurde als „Mons. Le Comte D’oversteyn“ bezeichnet.
Oberstein befehligte ein Regiment mit 3.000 plündernden Fußknechten
Auf Grund seines militärischen Talents machte er als junger Mann in der holländischen Armee (Generalstaaten) eine atemberaubende Karriere. Von 1585 bis 1587 war er Rittmeister (Kapitän) der Kavallerie. In einer Liste der Reiterführer der Generalstaaten-Armee erscheint er 1587 als „Johann Filips von Daun, Graaf van Valkensteijn. Heer tot Obersteijn es Broeck“. Im gleichen Jahr wurde er Oberst eines Kavallerie-Regiments. Vom 12. April 1587 gibt es einen Brief, der Oberstein als Befehlshaber eines Regiments von 3.000 Fußknechten ausweist. In dieser Zeit belagerte er ohne Erfolg Dorsten. Danach hielt er sich in der Umgebung der Grafen von Neuenahr und Moers auf, die entweder bereits mit ihm verwandt waren oder durch Heirat mit einer seiner Schwestern zur Verwandtschaft wurden. 1590/91 war Graf Oberstein Kriegsoberst für die Provinzen Gelderland und Overijssel. Im September 1590 unternahm er mit seinem holländischen Streifkorps einen Einfall in das Paderborner Land. Seine Soldaten richteten dabei schwere Verwüstungen an. Daraufhin verglich sich der Bischof von Paderborn mit Oberstein und zahlte ihm eine Abfindung von 11.000 Taler, um weiteren Schaden abzuwenden. Wegen seiner Soldateska distanzierten sich die Niederländer immer wieder von ihrem Befehlshaber.
Vor Zutphen traf ihn die tödliche Kugel
Im Mai 1591 wurde Graf Oberstein Gouverneur von Zutphen. Bei der erfolgreichen Belagerung der Stadt, die von Spaniern besetzt war, traf den noch jungen Befehlshaber, Oberstein war etwa 30 Jahre alt, eine spanische Kugel tödlich. Entsprechend seinem hohen Rang erhielt er in Arnheim ein öffentliches Begräbnis. Aus diesem Anlass erschien eine eigene Druckschrift (als „Totenzettel“ zu verstehen). Von Johann Philipps Verwandten war bei der Beerdigung nur ein Gesandter seines Vetters Wirich von Broich zugegen. Von seinen Waffengefährten kamen Graf Ernst von Solms, Graf Philipp von Solms, Freiherr von Pullitz, Floris von Brederode, Graf Philipp Eberhard von Solms als Gouverneur von Seeland und Graf Philipp von Nassau. Wenige Tage vor seinem Tod tagte am 10. Mai 1591 in Köln das Domkapitel und lehnte die Forderungen Obersteins, als Domherr bestätigt zu werden, mit der Begründung ab, er habe noch nicht residiert bzw. seine „jura“ bezahlt. Daraus lässt sich schließen, dass Graf Oberstein vermutlich während seiner vormundschaftlichen Erziehung eine Kölner Domherrenstelle erhalten hatte, um die er sich später nicht mehr gekümmert hatte, da er protestantisch geworden war.
Quellen:
Archiv der Stadt Idar-Oberstein. – Peter Stamnitz in „Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld und der Heimfreunde Oberstein“ im Archiv der Stadt Oberstein, 2003. – F. J. G. Ten Raa und F. de Bas „Het Staatsche Leger 1568-1795“, Deel 11, Breda 1913.