Stete Anhebungen zur Bedienung städtischer Begehrlichkeiten
Die von den Städten erhobene Grundsteuer B ist von allen Immobilienbesitzern zu entrichten. Hauseigentümer geben die Kosten an ihre Mieter weiter. Somit trägt die Stadt mit diesen Einnahmen der Grundsteuer B dazu bei, dass auch die Mieten für Wohnungen ansteigen. Denn die Städte nutzen ihre Einnahmequelle der Grundsteuer B kräftig für die eigene Kasse. Kritiker nennen daher die Grundsteuer B auch die Steuer der städtischen „Begehrlichkeiten“ sehen in dem Buchstaben So hat sich in Dorsten der Hebesatz 2017 im Vergleich zu 1999 um 95 Prozent erhöht, also so gut wie verdoppelt. Dieser kräftige Anstieg wird nur von den Städten Castrop-Rauxel und Haltern (jeweils 101 Prozent) sowie Oer-Erkenschwick (96 Prozent) übertroffen. Andere Kreisstädte griffen in deisem Zeitraum nocht so tief ins Portemonnaie der Grund- und Hausbesitzer. Recklinghausen erhöhte nur um 48 Prozent, Gladbeck um, 57 Prozent, Marl um 65 Prozent, Waltrop um 75 Prozent, Herten um 77 Prozent und Datteln um 94 Prozent. Die Hebesätze, welche die Höhe der Grundsteuerbelastung festlegen, legt die Gemeinde fest und sind daher in den Gemeinden unterschiedlich hoch. Von 199 bis 2017 wurde in Dorsten der Hebesatz von 400 auf 780 angehoben. Unterschiedlich kräftig hoben auch die anderen Kreisstädte die Hebesätze an, vorneweg Castrop-Rauxel von 410 auf 825. Die Anhebung in Dorsten sorgte beispielsweise dafür, dass für einen Mieter, der für seine 80-Quadratmeter-Wohnung im Jahr 1999 rund 180 Euro Grundsteuer entrichten müsste, 2017 mit mehr als 350 Euro zur Kasse gebeten wird. Dazu kommen für die Bürger der Städte noch weitere häppchenweise Anhebungen von städtischen Gebühren für dies und jenes wie Eintrittsgelder (Bad), Beiträge für Offene Ganztagsschulen, Kita, Volkshochschule und Stadtbibliothek, Parkuhren, öffentlicher Personennahverkehr. Durch die Anhebungen kommen im Jahr für eine Familie gut 2000 Euro Mehrkosten zusammen. Nicht mitgerechnet sind die Kosten der Bürger, die durch eigene Initiativen beispielsweise Bäder durch eigens gegründete Trägervereine offen halten, welche von der Stadt sonst geschlossen werden würden.
Kaum Winter, doch die Gebühren für den Winterdienst sind gestiegen
Etwa 29.500 Jahresbescheide zu Grundbesitzabgaben verschickte die Stadt im Februar 2020 an die Dorstener Grundbesitzer. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bleiben gegenüber 2019 unverändert. Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr mussten aufgrund gestiegener Kosten angehoben werden. Der Anstieg gegenüber 2019 beträgt 11,54 Prozent. Im Durchschnitt ist die Müllabfuhr ab 2016 um jährlich 3,2 Prozent angestiegen. Die Abwassergebühr für Schmutzwasser ist unverändert bei 2,22 Euro je Kubikmeter Abwasser geblieben. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser konnte um 3 Prozent auf 97 Cent je Quadratmeter Fläche gesenkt werden. Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung sind unverändert. Die Gebühren für den Winterdienst sind gestiegen. Ebenso die Gebühren für die Gewässerunterhaltung für versiegelten Flächen. Die Steigerung ist im Verhältnis zu anderen Grundbesitzabgaben aber von untergeordneter Bedeutung.
Grundsteuer B auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht prüft 2018, ob die Berechnung der Grundsteuer B verfassungskonform ist. Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Auf die aktuellen Steuerbescheide der Stadt hat das zunächst noch keine Auswirkungen. Sollte die Grundsteuer B allerdings richterliche gekippt werden, würde dies für die Stadt Dorsten unangenehme finanzielle Folgen haben, wie Stadtkämmerer Große Ruiken am 24. Januar 2018 in der „Dorstener Zeitung“ zitiert wird: „Das Szenario möchte ich mir nicht ausmalen. Dann ist nicht nur die Haushaltssanierung in Dorsten und in allen anderen Kommunen zu Ende. Bei uns würden 18,5 Mio. Euro in der Kasse fehlen, die niemand ausgleichen kann. Das ganze Finanzsystem der Kommunen in Deutschland einschließlich der Finanzausgleichssysteme würde zusammenbrechen. Ich sehe dann nur einen, der in die Bresche springen kann, nämlich den Bund, weil dieser nicht rechtzeitig reagiert hat.“
Grundbesitzabgaben 2021: Hebesätze Grundsteuer bleiben gleich
Die Stadtverwaltung verschickte im Januar 2021 etwa 29.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben für 2021. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B blieben gegenüber 2020 unverändert. Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr ebenfalls. Die Abwassergebühr für Schmutzwasser stieg um 5 Cent auf bei 2,27 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser konnte dagegen um 15 Cent auf 82 Cent je Quadratmeter Fläche gesenkt werden. Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung bleiben unverändert. Die Gebühren für den Winterdienst und die Gewässerunterhaltung sind gesunken.
Grundbesitzabgaben 2024: Höhere Müll- und Straßenreinigungsgebühren
Hausbesitzer bekamen in den Januartagen 2024 Post von der Stadt Dorsten. Denn bei den Grundbesitzabgaben 2024 gab es einige Änderungen. Konkret ging es um die Bescheide über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst. Die Stadt weist darauf hin, dass wegen des erforderlichen Vorlaufs nur Vorgänge berücksichtigt seien, die bis zum 15. Dezember 2023 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab 15. Januar 2024 Änderungsbescheide versandt. Grundsteuern, Gewerbesteuer und Hundesteuer bleiben unverändert. Bei den Gebühren gibt es einige Änderungen:
Die Restmüllgebühr steigt von 2,03 auf 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich. Für die 120-Liter-Tonne sind das 1,50 Euro monatlich mehr. Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt unverändert. – Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt um 29 Cent auf 2,89 Euro je Kubikmeter Abwasser. – Ein Vier-Personen-Haushalt mit 180 Kubikmetern Abwasser zahlt 52,20 Euro jährlich mehr. Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 91 Cent. Bei 100 Quadratmetern sind das 4 Euro jährlich mehr.
De Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich für die Sommerwartung um 0,0075 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche bei wöchentlicher Reinigung (inner- und überörtliche Verkehrsstraßen) bzw. um 0,0025 Euro bei vierwöchentlicher Reinigung (Anliegerstraßen). Bei wöchentlicher Reinigung ergeben sich für ein 500-Quadratmeter-Grundstück Mehrkosten von 3,75 Euro jährlich, bei vierwöchentlicher Reinigung 1,25 Euro mehr. Die Gebühr für die Winterwartung steigt um 0,0012 Euro je Quadratmeter, das bedeutet für das 500-Quadratmeter-Grundstück eine Erhöhung um 60 Cent jährlich.
- Zur Sache: Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten. In Deutschland gibt es ein einheitliches Grundsteuerrecht seit dem 1. April 1938. Am 23. September 2016 hat der Bundesrat den „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes“ den Bundesratsausschüssen zugewiesen (Wikipedia, Aufruf 2017).
Quelle: Michael Wallkötter in DZ (Kreisseite) vom 31. Januar 2017. – Pressestelle Stadt Dorsten (2023).