Verstärkter Streit wegen der familienunfreundlichen Gesetzesregelung
Die Offene Ganztagsschule (OGS, kurz „Offene Schule“ genannt) orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Oft übernehmen freie Träger diese Form der Betreuung.
Konzeption der Dorstener Ganztagsschulen
Durch den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen in ganz Deutschland wird Kindern die Möglichkeit geboten, auch nach Unterrichtsschluss zu lernen. Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist dabei mehr als nur schulisches Lernen. Durch ein breites Angebot an Arbeitsgruppen haben die Kinder die Möglichkeit, Begabungen zu entdecken und auszubauen. Darüber hinaus sind sie herausgefordert, mit Kindern unterschiedlichen Alters zusammenzuleben und zu kooperieren und so ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die erste Ganztagsschule in Dorsten wurde 2003 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eröffnet. Kurz darauf folgten weitere Schulen. Seit dem Schuljahr 2007/2008 sind elf Dorstener Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen ausgebaut, davon fünf in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirks Münsterland-Recklinghausen.
Die OGS soll keine „Halbtagsschule mit Suppenausgabe“ sein
Gängige Inhalte der Offenen Ganztagsschule sind Mittagessen, Betreuung der Hausaufgaben, Förderangebote, Freizeitgestaltung und Arbeitsgruppen zu Themen wie Kreativität, Sport, Musik. Die Ganztagsschule soll keine „Halbtagsschule mit Suppenausgabe“ sein. Vielmehr soll sie die alte pädagogische Vorstellung nützen, näher an der Wirklichkeit der Kinder zu sein. Das pädagogische Konzept wird in der Regel von Schulleitung und Träger gemeinsam erstellt.
Soziales Zusammenleben und respektvollen Umgang lernen und erfahren
Die folgenden Punkte finden dabei durchgängig besonders Beachtung: Individuelle Förderung und Eröffnen von Lernchancen durch eine Pädagogik der Vielfalt, die konsequent die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler berücksichtigt, wie zum Beispiel Begabungen, Lernhaltung, die Lernumgebung im Elternhaus und Vorwissen aus der Lebenswelt. – Veränderung von Unterricht und Lernkultur durch Verknüpfung von Unterricht. – Zusatzangeboten und Freizeit über Vor- und Nachmittag, zum Beispiel Lösung vom 45-Minuten-Takt, Raum für freien Unterricht und für Projekte. – Soziales Lernen über verschiedene Altersgruppen hinweg durch Angebote, die das Leben und Lernen in Gemeinschaft, respektvollen Umgang miteinander und soziale Kompetenz fördert. – Partizipation durch verbesserte Möglichkeiten der Mitentscheidung, Mitgestaltung und Mitverantwortung von Eltern und Schülern. – Öffnung von Schule durch Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe, sozialen und kulturellen Einrichtungen und mit Betrieben vor Ort. –Kreative Freizeitgestaltung durch Einbeziehung außerschulischer Angebote, zum Beispiel von Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereinen. – Qualifizierung des Personals durch entsprechende Weiterbildungen für Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner.
Unwille Dorstener Eltern über die gesetzlichen OGS-Regelungen
Schon 2013 ärgerten sich Dorstener Eltern über die Teilnahmepflicht am Ganztagsverbleib für Schüler in den Schulen, die sich zur Offenen Ganztagsschule bekannt hatten. Außerdem sollten die Abholzeiten, an denen die Eltern ihre Kinder abholen sollten, flexibler sein. 940 Eltern sprachen sich deswegen ganz oder teilweise gegen die Offene Ganztagsschule aus. Nach dem Schulgesetz ist der Schüler an der angemeldeten Nachmittagsbetreuung an Ganztagsschulen zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme zu festgelegten Zeiten verpflichtet. Der Unmut darüber setzte sich politisch fort. Die CDU nahm den Unmut der Eltern auf und verfasste eine Resolution an die damalige Schulministerin der Grünen, Löhrmann. Darin wurde die rot-grüne Landesregierung u. a. aufgefordert, die gesetzliche Regelung der Teilnahme an der OGS familienfreundlicher zu gestalten und eventuelle Mehrkosten nicht der Stadt anzulasten, sondern durch höhere Landeszuweisungen und durch Elternbeiträge zu kompensieren.
Heftiger Streit im Rat der Stadt Dorsten
Im Rat der Stadt wurde darüber im Februar 2017 abgestimmt. Die SPD-Fraktion verweigerte ihre Zustimmung und legte ihrerseits einen Antrag vor. Demnach wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, eine Befragung der Eltern durchzuführen und „schulscharf den Bedarf an OGS-Betreuungen oder alternativ flexiblen Übermittagsbetreuungen für das kommende Schuljahr (2017/18) zu ermitteln“. Der Antrag wurde abgelehnt. Gegen die Stimmen der SPD wurde allerdings die CDU-Resolution nach heftigem Streit und einem Durcheinander von Zustimmungen und Ablehnungen dann doch mit den Stimmen der CDU, FDP und eine Stimme der Grünen verabschiedet. Da es drei Monate später einen Regierungswechsel in Düsseldorf gegeben hat, bleiben die weitere Entwicklung abzuwarten.
Offene Ganztagsschulen sind in Dorsten die Agatha-Grundschule, die Albert-Schweitzer-Grundschule, die Antonius-Grundschule, die Augusta-Grundschule, die Integrierte Gesamtschule Wulfen, die Grüne Grundschule an der Talaue, die Pestalozzi-Grundschule, die Don-Bosco-Grundschule, die Urbanus-Grundschule, die Wilhelm-Lehmbruck-Grundschule und die Wittenbrinkschule (Stand: Juni 2017).
OGS-Plätze ab Mitte 2019: Die einen zahlen mehr, andere nichts
Bei den Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS) gilt bisher eine Kappungsgrenze von 185 Euro im Monat. Das bezahlen Eltern, die ein jährliches Bruttoeinkommen von 80.000 Euro oder mehr haben. Höhere Beiträge durften bisher nicht erhoben werden. Das Schulministerium NRW hat die Kappungsgrenze im Dezember 2018 auf 191 Euro pro Kind ab dem 1. August 2019 angehoben und ab 1. Februar 2020 auf 197 Euro. Die Dorstener Elternbeitragssatzung wird ab Mitte 2019 diesem Erlass des Landes angepasst. Von dieser Beitragserhöhung sind in Dorsten 71 Elternpaare betroffen. Die Stadt Dorsten nimmt somit 2019 rund 2000 Euro (August bis Dezember) und ab 2020 rund 5000 Euro jährlich mehr ein. Die übrigen Einkommensgruppen bleiben in ihrem Beitragssatz für die OGS unberührt.
Geringverdienende Eltern werden entlastet
Gleichzeitig wird der OGS-Freibetrag nach den „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes wegen unzumutbarer Belastung von 17.500 Euro Jahresverdienst auf 20.000 Euro erhöht. Eine unzumutbare Belastung der Eltern durch Elternbeiträge wird nach dem neuen Gesetz des unter anderem bei Beziehern von Arbeitslosengeld II-Leistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld gesehen. In der Einkommensstufe 17.501 bis 20.000 Euro Bruttojahreseinkommen sind in Dorsten derzeit 82 Haushalte für 101 Kinder zur Zahlung von Elternbeiträgen verpflichtet. Diese Regelung kostet die Stadt Dorsten von August bis Dezember 2019 etwa 18.000 Euro und ab 2020 jedes Jahr rund 42.000 Euro.
Es kann nur die Hälfte der Schulstarter mit OGS-Plätzen versorgt werden
Zwar gibt es in Dorsten genügend OGS-Plätze, aber nicht immer genug an der Schule, die Eltern für ihr Kind am besten finden. Viele Eltern fühlen sich von der Stadt betrogen, so titelte die „Dorstener Zeitung“ (21.12.2019) das Problem. Für viele Kinder bedeutet das lange Wege durch die Stadt. Das Schulamt Dorsten hat die Situation erkannt und will „auf die aktuelle Situation Reagieren“ (DZ). Die Verwaltung weiter: „Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die sich zusammensetzt aus Vertretern der Verwaltung, der Grundschulen sowie der OGS-Träger, wurde, auch unter Berücksichtigung des angekündigten OGS-Rechtsanspruchs, eine neue Raumkonzeption für die Dorstener Grundschulen erarbeitet.“ Die soll dann der Politik „vorgelegt werden mit dem Ziel, einen Soll-/Ist-Vergleich für die einzelnen Grundschulen vorzunehmen. So soll festgestellt werden, wo Handlungsbedarf ist und welche Schulen Priorität haben“ (DZ). Insgesamt stehen für die, die im Schuljahr 2020/21 an den Dorstener Grundschulen starten, 344 OGS-Plätze zur Verfügung. Aktuell könnten über 50 Prozent der Schulstarter mit OGS-Plätzen versorgt werden. Die Quote der tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze lag in den vergangenen Jahren unter 40 Prozent (DZ 21. Dez. 2019).
Stadt muss Fördergelder für die alte Agathaschule zurückzahlen
Im Jahr 2019 wurde die Agathaschule vom Voßkamp in das leerstehende Gebäude am Nonnenkamp verlegt. Damit verstieß sie gegen eine Voraussetzung der Bezirksregierung Münster, die der Stadt Dorsten einen Zuschuss für den Ausbau der Schule zu einer Ganztagsschule gegeben hatte. Die Voraussetzung: Das zusätzliche Gebäude und der umgestaltete Schulhof müssen 20 Jahre entsprechend genutzt werden. Daran hielt sich die Stadt nicht. Bereits im Herbst 2019 wurde das Gebäude als Schule aufgegeben und die Schule in ein Gebäude am Nonnenkamp verlegt. Deshalb forderte die Bezirksregierung das bezahlte Fördergeld zurück. Es geht um fast 310.000 Euro und damit um mehr als die Hälfte der Summe, die die Stadt 2007 bekommen hatte. 530.000 Euro gab es damals aus Münster für den Ausbau des offenen Ganztags. Das Geld hat die Stadt bereits im August 2021 überwiesen. Doch der geplante Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, das Geld zu überweisen, wurde dem Ausschuss von der Verwaltung erst Ende Oktober vorgelegt – formhalber. Das innenstadtnahe Gelände ist dem Vernehmen nach vor Kurzem einem neuen Besitzer im Rahmen eines Erbbaurechts übergeben worden. Seit Jahren ranken sich Gerüchte, dass am Voßkamp ein Discounter angesiedelt werden könnte. Außerdem waren Wohnhäuser im Gespräch.