Im Lutherjahr 2017 ist er einmalig und ausnahmsweise bundesweiter Feiertag
Der 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017 wird in NRW als Feiertag arbeitsfrei sein. Das beschloss der nordrhein-westfälische Landtag nach einer Gesetzvorlage der Landesregierung. Darin heißt es, das Reformationsjubiläum sei nicht nur für die Protestanten, sondern für die Gesellschaft als Ganzes ein historischer Tag. Die Erkenntnisse der Reformation hätten das kirchliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland und weiten Teilen von Europa beeinflusst und seien nach wie vor aktuell. Die evangelische Kirche erinnert im Jahr 2017 an den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an der Schlosskirche in Wittenberg. Das Ereignis gilt als Beginn der Reformation. Der Reformationstag am 31. Oktober ist nur in fünf Bundesländern generell ein gesetzlicher Feiertag. Die Ministerpräsidenten aller anderen Bundesländer haben sich jedoch dafür ausgesprochen, den Tag zum Reformationsjubiläum 2017 einmalig und ausnahmsweise als bundesweiten Feiertag zu begehen.
Die Bedeutung des Reformationstags
Der jährlich am 31. Oktober in Deutschland stattfindende Reformationstag ist Martin Luther gewidmet. Seine in Wittenberg voran getriebene Reformation der Kirche ist die Namensgeberin dieses Feiertages. Die 95 Thesen Luthers stellten vor allem das Opfer Jesu durch seine Kreuzigung über die Idee der Kirche, Sünden durch Geldzahlungen zu vergeben. Das Datum dieses Feiertages variierte lange Zeit. Luthers Geburts- und Todestage waren zum Gedenken ebenfalls angedacht. Sachsens Kurfürst Johann Georg II. entschied im 17. Jahrhundert dass der Tag vor Allerheiligen zum Reformationstag ernannt wurde. Noch heute wird am Reformationstag dem Anschlag der Thesen Luthers Schlosskirche zu Wittenberg gedacht. An diesem Tag wird auch das aus Urland stammende und über die USA nach Deutschland eingeführte „Gruselfest“ Halloween gefeiert. Diese beiden Ereignisse – Reformation und Halloween – haben miteinander nichts zu tun. Das „Gruselfest“ Halloween ist vielmehr der „Abend vor Allerheiligen“.