Militärverhältnisse (Essay)

Früher wurden vornehmlich Nichtsnutze in die Uniform gesteckt

Von Wolf Stegemann. – Anfang des 15. Jahrhunderts wählte der Rat zwei Rittmeister (1 Reitmeister und einen Kluchtmeister = Führer zu Fuß), die rechtzeitig informiert werden mussten, wenn „man von Stadt wegen ausreiten oder ausziehen sollte“. Wenn durch Anschlagen der Glocke Alarm gegeben wurde, und der Rat zum Kampf auszog, mussten alle Bürger und Einwohner, Herren und Knechte dem Glockenschlag folgen. Wurde jemand zu Pferd oder zu Fuß zum Militärdienst ausgehoben, dann übernahm die Stadt die Schutzherrschaft, d. h. die Stadt haftete für Schäden und die Versorgung der Hinterbliebenen. Desertierte ein Ausgehobener, musste er Strafe zahlen und verlor den Schutz der Stadt. War er aber vom Felde flüchtig, nachdem der Rat den Kampf beschlossen hatte, der verlor seinen gesamten Besitz und wurde aus der Stadt verbannt. Wurde ein Pferd durch Kriegsdienst beschädigt oder verdorben, zahlte der Rat entweder das Pferd ganz oder die Wertminderung.

Anwerbung von Soldaten

Anwerbung von Soldaten ib Preußen 1756

Heeres- und Kriegsdienst als Strafe angesehen

Vor rund 250 Jahren war es nicht begehrt, als einfacher Soldat in irgendeine Armee einzutreten. Dies wurde mitunter als entehrend angesehen. Denn mit Vorliebe steckte man  Nichtsnutze in die Uniform. Es war den Werbern gleich, wen sie anwarben. Aus Gerichtsurteilen jener Zeit ist ersichtlich, dass Heeres- und Kriegsdienst als Strafe angesehen wurde und mit Gefängnis und Polizei-Arbeitshaus gleichgestellt war. So wurde 1793 ein Franz Timmermann vom kurfürstlichen Gericht in Dorsten wegen Diebstahls zu drei Jahren Kriegsdienst oder zu drei Jahren Polizei-Arbeitshaus verurteilt.

Jedes Dorf musste Einwohner zum Militärdienst stellen

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Preußen im Biwak 1813

Das kurkölnische Militär rekrutierte sich in Friedenszeiten aus Freiwilligen. In Kriegszeiten wurde die Aushebung der Mannschaften vorgenommen, denn von wenigen Ausnahmen abgesehen, war jeder kölnische Untertan militär- und konskriptionspflichtig. Jede Stadt, jedes Dorf und jede Bauerschaft musste eine gewisse Zahl ihrer Einwohner dem Militärdienst stellen. Um Stellvertreter für die eigenen Einwohner bezahlen zu können, wurde dafür ein Fonds durch Zuschläge auf Pachten oder Marken geschaffen (Remplacierungskapital). Konnte oder wollte eine Gemeinde keinen freiwilligen Stellvertreter bezahlen, so musste der, den das Los getroffen hatte, selbst einrücken oder den Stellvertreter bezahlen. Als Stellvertreter fanden sich meist unbemittelte, abenteuerlustige Burschen. Auch wurden, wenn man Soldaten benötigte, Vagabunden eingefangen und zum Heer gesteckt wie auch verurteilte Übeltäter.

Als 1741 in Dorsten der Befehl eintraf, das Vest habe der kurfürstlichen Regierung 300 Soldaten zu stellen, musste die Stadt 30 Mann aufbringen. Die Ratsherren beschlossen, dass zwei dem „publico“ und der Stadt am wenigsten nützlichen junge Männer aufzuschreiben seien und die Liste dem Bürgermeister auszuhändigen sei. Danach schworen alle den Eid der Verschwiegenheit. 1794 sollten neun Soldaten aus Dorsten rekrutiert und die Namen auf dem Vestischen Landtag ausgelost werden. Der Magistrat machte deshalb dem Vestischen Statthalter den Vorschlag, das Dorstener Gericht anzuweisen, eine Liste mit neun Bestraften an den Magistrat einzusenden, was der Statthalter genehmigte. Um für Fälle geforderter Rekrutierung vorbereitet zu sein, legte der Magistrat eine Liste aller für den Militärdienst in Frage kommenden Männer an, bestrafte und unbestrafte, die im Alter zwischen 17 und 45 Jahren waren. Die Elementarschullehrer waren vertraglich von „jeder Kriegslast“ befreit.

„Langer Kerl“ verprügelt und verschleppt

Preußische "Lange Kerls"

Preußische “Lange Kerls” 1745

Preußens König Friedrich Wilhelm I. war bekannt dafür, dass er eine Garde „langer Kerls“ hatte, die durch Rekrutierung immer wieder aufgefrischt und erweitert werden musste, wobei man nicht gerade zimperlich verfuhr. Jan Dietrich Brauckmann wurde 1735 an der Dorsten-Gahlener Grenze am hellen Tag überfallen, verprügelt, gefangen genommen und verschleppt, um zwangsweise für die königliche Garde der „langen Kerls“ rekrutiert zu werden. In der preußischen Festung Wesel war der Obrist-Lieutenant von Quadt vom König mit der Anwerbung „langer Kerle“ beauftragt worden. Seine Kommission hatte jenen Jan Dietrich Brauckmann aus Kirchhellen angeworben und nicht gerade zimperlich in das Haus Hoffrogge verbracht. Dort wurde er von benachbarten Einwohnern des kurkölnischen Vests Recklinghausen wieder befreit und auf Dorstener Gebiet zurückgebracht. Daraufhin verlangte der preußische Obrist-Lieutenant vom Vestischen Statthalter Graf Nesselrode die Auslieferung des Brauckmann nach Wesel. Auch die klevische Regierung beschwerte sich:

„Verschiedene Einwohner der Stadt Dorsten und andere vestische Untertanen haben sich unterstanden, einen von dem Freiherrn von Quadt zu Gartrop, Ihro Hoheit des Prinzen Friedrichschen Regimentes Obristlieutenants gutwillig geworbenen Rekruten mit Invasion und Violierung [Verletzung] des klevischen Territoriums und dem zur Ablieferung verordneten Kommando mit Ausübung vieler Gewalt wegzunehmen und sich deshalb höchststrafbar vergriffen.“

Daraufhin unterrichtete der Vestische Statthalter seinen Kurfürsten und beschwerte sich seinerseits, dass preußische Werber auf kurkölnischem Gebiet den Untertan gewalttätig entführt hätten. Nesselrode nannte noch einige andere Beispiele, wie preußische Werber vestische Untertanen in ihren Häusern überfielen und auf brandenburgisches Gebiet entführten. Und er schilderte den Vorfall mit Brauckmann, der auf dem Heimweg von Dorsten auf der Sandstege in der Sieckenkötter Heide von einem preußischen Kommando als „Malefizperson [Draufgänger, Teufelskerl] angegriffen und erbärmlich traktiret und seines Messers, Hutes, Kittels und Geldes spoliert worden“ war. Kurkölnische Augenzeugen wären der Gruppe bis zum Haus Hoffrogge gefolgt und hätten ihm dort die Stricke gelöst. „Unsere vestischen Untertanen hatten durchaus das Recht, den durch Menschenraub auf klevisches Gebiet Verschleppten zurückzuholen.“

Herzoglich-Arenbergische Regierung

Auch in anderen Zeiten war man nicht zimperlich, Soldaten zu rekrutieren. Als das Vest und somit Dorsten von 1804 bis 1811 unter arenbergischer Regierung standen, hatte ein Reskript vom 5. Mai 1807 folgenden Wortlaut:

 „Liebe Getreuen! Zur Erleichterung der militärischen Konscription sowohl als auch um das Land von unnützen Gliedern zu säubern, haben wir gnädigst zu erlauben für gut befunden, dass zur Zeit primo loco alle müßige dem publico und ihrer eigenen Familie mehr schädliche als nützliche Leute, besonders, welche Saufschwärmereien, Holz-, Feld-, Gärten- und andere Diebereien ergehen und derselben überwiesen oder durch derselben verdächtig sind, in gleichen nicht minder alle durch vorherzige Korrektionen nicht gebesserte Vollsäufer und Schläger, nicht minder unruhige Leute zum Militärdienst abgegeben werden. Die Fiscalarchive [Archiv des staatlichen Gerichts] sollen zu diesem Zwecke nachgesehen und die Subjekte ganz unter der Hand der Regierung angegeben werden.“

Frankreich und Le Grande Armee

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Oberstleutnant der Westfälischen Armee zu Pferd 1814

In französischer Zeit von 1811 bis 1814, in der jeder französischer Staatsbürger war, trat eine Änderung des Rekrutierungssystems nach französischen Gesetzen ein. Jeder Bürger war ein freier Mann und folglich berechtigt und verpflichtet, die Waffen für das nunmehr französische Vaterland zu tragen. Das war der Beginn der Wehrpflicht. Demnach musste jeder Staatsbürger ohne Unterschied des Standes, sofern er gesundheitlich in der Lage war, sich der Aushebung (heute Musterung) stellen. Es wurde allerdings nur der Ergänzungsbedarf auf eine gewisse Altersklasse zwischen 18 und 30 Jahren ausgeschrieben und dann durch Losverfahren die Rekruten bestimmt, die zum Militär mussten. Diese konnten, wenn sie nicht wollten, einen so genannten „Remplacants“ (Vertreter) stellen, der für sie in den Krieg zog. Allerdings hafteten sie für ihren Vertreter und mussten dann ins Militär eintreten, sollte ihr Remplacant desertiert sein.

Um seine „Große Armee“ aufstellen zu können, benötigte Kaiser Napoleon viele Soldaten, die er in den annektierten und besetzten Ländern rekrutierte. Nach einem Einwohnerschlüssel mussten die sechs Departements 174 Soldaten stellen. Der Kanton Dorsten, mit seinen 16.521 Einwohnern, 32, die am 11. September 1811 gelost wurden; es durften auch „Remplacants“  gestellt werden, die allerdings nicht jünger als 30 Jahre alt sein durften. Die erste Aushebung in der Herrlichkeit Lembeck fand 1811 statt. Herangezogen wurde der Geburtsjahrgang von 1790. Aus der Mairie Lembeck mussten drei und aus der Mairie Altschermbeck zehn Eingesessene zu den Soldaten. 1812 erfolgten weitere Aushebungen, bei der insgesamt 28 aus Lembeck und 26 aus Altschermbeck zu den französischen Fahnen mussten. Aus der Mairie Lembeck kehrten nur neun zurück, die übrigen starben in Russland. Anfang 1813 wurde eine erneute Losung ausgehoben, junge Leute rekrutiert und zu den französischen Truppen abkommandiert, wo die wenigsten eintrafen, weil bereits bekannt war, dass die Alliierten über die Franzosen gesiegt hätten. Die zurückgekehrten Lembecker eilten sodann zu den preußischen Fahnen, um gegen Napoleon zu kämpfen.

Preußisches Heer und Jäger-Détachements

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Preußische Armee 1815

Die Völkerschlacht bei Leipzig, in der Napoleon 1813 von den verbündeten Preußen, Österreichern und Russen besiegt worden war, war gerade vorbei, als das neu errichtete  „Kgl.-Preußische Militair-Gouvernement von Westphalen“ im November 1813 alle 17- bis 24-jährigen Männer verpflichtete, als freiwillige Jäger in eins der Détachements einzutreten und die Kosten der Ausrüstung teilweise oder ganz zu übernehmen. Die Regierung appellierte an die Patrioten, die keine eigenen Söhne stellen konnten, die Kosten zu übernehmen und an die Jünglinge, die höhere Klassen der Gymnasien besucht hatten, sich zu melden. Appell der preußischen Regierung: „Wer hierunter gehört, und sich nicht gestellt, bleibt seine ganze Lebenszeit unwürdig und ist unfähig, irgend ein weltliches oder geistlichen Amt zu bekleiden.“ Der Sohn des Wulfener Bürgermeisters Reischel folgte dem Ruf und trat auf eigene Kosten als Freiwilliger ins Prinz-Wilhelm-Dragonerregiment ein. Die beiden Wulfener Max Tüshaus und Franz Schwarzenbrock traten ins münstersche Jäger-Détachement ein.

Die Landwehr im Amt Lembeck wurde 1814 errichtet

Preußische Landwehr 1817

Preußische Landwehr 1817

Anfang des Jahres 1814 wurde die Landwehr errichtet. Aus Lembeck traten als Freiwillige ein: Ortwin Exemöring, Bernhard Weßl Tonnis, Johann Hermann Kleine Hoveymann, Johan Abel, Bernhard Roßmann, Heinrich Kock, Heinrich Ostkirchen, Albert Boecking, Albert Becker, Albert Abel; aus Wulfen Wilhelm Holtkamp, Heinrich Risthaus und Adolf Risthaus als Freiwillige ins 4. Westfälische Landwehr-Regiment. Gleichzeitig verpflichtete die Militär-Behörde alle 17- bis 40-jährigen Männer, die nicht zu den freiwilligen Jägern gehörten, ohne Rücksicht des Standes und Amtes sich zur Landwehr zu melden und an der Losung teilzunehmen. Ausgenommen waren die mit höheren Weihen versehenen Geistlichen. Zu den o. g. Freiwilligen wurden aus der Bürgermeister Lembeck und Altschermbeck noch 93 Männer „in Linie gestellt“ (reguläre Armee). Nach dem Friedensschluss mit Frankreich wurden die Landwehr-Männer entlassen und die Dienstzeit beim preußischen Heer auf drei Jahre festgesetzt. Danach mussten die Entlassenen noch zwei Jahre als Reservisten dem Regiment zur Verfügung stehen. Bis zum 32. Lebensjahr gehörten sie der Landwehr I und bis zum 40. der Landwehr II als Ergänzungsaufgebot an.
Die Chronik des Amtes Lembeck gibt Auskunft über Rekrutierungen des Jahres 1822: Die diesjährige Ersatz-Aushebung fand am 24. September 1822 durch die Kreis- und am 19. Oktober durch die Departe­ments-Kommission statt. Es wurden sie­ben junge Leute zum Aktiven dreijährigen Dienst eingestellt. Sieben weitere wurden wegen der besonderen Familienverhält­nisse zunächst zurückgestellt. Es dienen jetzt 21 Männer im Heer, 78 in der Landwehr I, 51 in der Landwehr II und 25 sind in der Kriegs-Reserve.

Landwehr-Manöver im September 1841 auf Dorstener Stadtgebiet

Die Dorstener Landwehr gehörte zur 5. Kompanie des 2. Borkenschen Bataillons des 13. Landwehrregiments. Feldübungen fanden in den 1830er-Jahren jenseits der Lippe bei Lembeck statt. Ab 1841 aber auch auf Dorstener Stadtgebiet und in der Feldmark. Bei der Übung vom 10. bis 12. September 1841 waren in Dorsten insgesamt 832 Männer einquartiert sowie 54 Offiziere. Die Landwehrmänner bekamen für diese drei Tage einen Sold in Höhe von 10 Silbergroschen.

Stellungsbefehl zum Militär; Gemälde Piloty-Schule

Stellungsbefehl zum Militär; Gemälde Piloty-Schule

Neben der Landwehr gab es nach 1815 auch noch den Landsturm

Als Westfalen nach der französischen Zeit von Preußen verwaltet wurde, bis es 1815 definitiv zu Preußen kam, erließ das „Kgl.-Preußische Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein“ die Instruktion, neben der „Landwehr“ noch einen „Landsturm“ aufzustellen. Denn Frankreich musste noch besiegt werden. Jedermann zwischen 15 und 60 Jahren musste in seinem Wohnbezirk dem Landsturm angehören, der neben Polizeiaufgaben vor allem eine Ordnungs- und Sicherheits-Miliz darstellte. Jeden Sonntag nach beendigtem Gottesdienst hielt der Landsturm in jedem Dorf Übungen ab. Die Aufgabe des Landsturms war es, im Krieg gegen Napoleon die Militärstraßen zu bewachen und dafür zu sorgen, dass die Verpflegungseinheiten für die Truppe Städte, Dörfer und Straßen sicher passieren konnte. Daher resultierte die Organisation aus der Erfahrung der Freiheitskriege gegen Napoleon. Die gesamte männliche Bevölkerung sollte im Falle eines Angriffs bewaffnet ihr Terrain verteidigen. Vorgeschriebene Waffen gab es nicht. Vorgesehen waren Flinten aller Art, Säbel, Beile, Heugabeln, Morgensterne, Messer, Spieße und gerade gezogene Sensen. Waffendepots mussten in Wäldern oder Verstecken in der Stadt angelegt werden. Es gab Fußvolk und Reiterei. Gediente Soldaten mussten die Landsturm-Männer ausbilden und eine Reserve aufstellen. Je 80 bis 100 Mann des Fußvolks hatten einen Hauptmann, 40 bis 50 Mann einen Lieutenant: 40 bis 50 Reiter waren eine Compagnie unter einem Rittmeister, 20 bis 25 unterstanden einem Lieutenant. Kleinere Gruppen von acht bis zehn Mann wurden von einem Gefreiten oder Unteroffizier befehligt. Eingeteilt war der Landsturm in Oberbezirke (Arrondissement) Bezirke (Kreis) und Unterbezirke (Dorf, Flecken), die Deputierte zu wählen hatten, die dann den Landsturm etablierten und im Ernstfall die Verteidigungsmaßnahmen trafen. Landsturmmänner mussten einen Eid ablegen:

„Wir schwören zu Gott dem Allmächtigen, uns als unverzagte Landsturm-Männer zu betragen, dem Feinde jeden möglichen Abbruch zu thun, und für Gesinde alle diejenigen zu halten, welche unser deutsches Vaterland der Gewalt der Franzosen unterwerfen, uns von dem Staate Fridrich Wilhelm III., Königs von Preußen, zu trennen streben sollten. Wir schwören Gehorsam denen uns vorgesetzten Commandanten und allen Vorgesetzten, und die Kriegs-Artikel zu halten. So wahr uns Gott helfe.“

Auszug der preußischen Landwehr 1813

Auszug der preußischen Landwehr 1813

Ausgehoben wurden die Landsturm-Männer für den Bezirk durch die Kreis-Ersatz-Kommission in Dorsten und die Departements-Ersatz-Kommission in Recklinghausen. Sie gehörten zum II. Bataillon 13 des Landwehr-Regiments, dessen Kommandant und Stab in Borken lagen. In den Städten ab 2.000 Einwohnern wurden Landwehren oder Bürger-Compagnien bzw. Bürger-Bataillone gebildet, wenn sie nicht schon bestanden hatten. Nach Beendigung des Kriegs mit Frankreich wurde der Landsturm aufgelöst. Franz Brunn, Amtmann der Ämter Lembeck und Altschermbeck, schrieb darüber um 1840 in seine Chronik:

„Überdies bewährte sich das Landsturm-Institut als ein herrliches Mittel bei der Handhabung der Sicherheitspolizei und war in den Kriegsjahren fast unentbehrlich, wo Deserteure, Marodeure und allerhand verlaufenes Gesindel die Gegend beunruhigte […]. Und allein um deswillen ist es schon schade, dass das Institut nach beendigtem Kriege nicht weiter aufrechterhalten wurde.“

1817 wurden in der Stadt Dorsten Bürger-Compagnien aufgestellt

Bürgermeister Gahlen hatte gemäß dem „Reglement für die Bildung der Bürger-Bataillone“ 1817 „Bürger-Compagnien“ aufzustellen, die für Recht und Ordnung in der Stadt sorgten und auch polizeiliche Aufgaben wahrnahmen, das Rathaus und die Brücke bewachten sowie nachts auf Streife gingen. Es gab vier unterschiedlich große Compagnien in der Stärke von 62 bis 81 Mann je Compagnie. Jede Compagnie stellte sechs Posten. Organisatorisch war die Stadt in zwei „Reviere“ aufgeteilt: Innenstadt und Bezirke außerhalb der Wälle. Es gab eine Bürger-Eskadron zu Pferd und die Bürger-Compagnien zu Fuß. Zusammengefasst waren die vier Compagnien in einer Stärke von rund 300 Mann im „Landsturm-Bataillon“.

Die preußische Armee legte wert auf gesunde Soldaten mit Gardemaß

Jährlich reisten Kreis- bzw. Departements-Ersatz-Commissionen durch die Städte, um die jungen Leute für die Armee zu mustern. Die Ergebnisse im gesamten Verwaltungsbezirk (Dorsten und Marl) waren häufig so, wie es das Beispiel von 1822 zeigt: Von 79 Untersuchten erhielten 15 wegen dauernder Unfähigkeit den Entlassungsschein, 19 wurden wegen „temporärer Unfähigkeit und Mindermaß (zu klein von Gestalt) zurückgestellt, 24 brauchten wegen bürgerlicher Verhältnisse nicht zum Militär (im Geschäft unabkömmlich, hochrangige Familie, Ausübung von Ämtern usw.), vier wurden „disponibel gestellt“ (manchmal auch an die Landwehr überwiesen) und 15 ausgehoben. Wer von ihnen zum Militär gehen musste, bestimmte in Dorsten zuerst das Alter der Rekruten, ab 1825 erstmals das Los. Das „Dorstener Wochenblatt“ vom 28. Februar 1885 berichtete über das Gardemaß und Gewicht von Rekruten.

„Ein kaiserlicher Erlass genehmigt die an Körperlänge der Recruten der einzelnen Truppentheile zu stellenden Anforderungen, wobei für alle Truppen des Gardecorps 1,70 Meter, ausnahmsweise 1,67 Meter festgesetzt wird. Von den Garde-Recruten, mit Ausnahme der für die leichte Cavallerie, muss wenigstens die Hälfte 1,75 Meter und darüber groß sein. Das Gewicht der Recruten darf in der Regel bei der schweren Reiterei 70, bei der leichtren 55 Kilogramm nicht übersteigen; für die Recruten der Garde Cavallerie dürfen diese Gewichtsgränzen sich höchstens um 5 Kilogramm erhöhen.“

Dorsten wurde Standort; Wehrmacht auf dem Dorstener Marktplatz 1939

Dorsten wurde Standort; Wehrmacht auf dem Dorstener Marktplatz 1939

Wehrkreis VI in Münster, Dorsten wurde Standort

Das Reichsgebiet war nach dem Ersten Weltkrieg in der Weimarer Republik in sieben Wehrkreise eingeteilt. Dorsten gehörte zum Wehrkreiskommando VI mit Münster als Kommandostandort. Der Divisionskommandeur war gleichzeitig Befehlshaber der Wehrkreise. Den Wehrkreisen oblag die Verwaltung, Betreuung und Werbung für das Heer. Nach 1935 blieb es bis 1945 bei den Verwaltungsstrukturen der Wehrkreise. Nach Gründung der Bundeswehr ist Münster wieder Standort des Wehrkreises, zu dem Dorsten gehört.

Das Dorstener Gefängnis war 1945 voll mit Deserteuren

In den napoleonischen Kriegen gab es etliche Deserteure aus Westfalen, die sich nicht in die französische Armee haben pressen lassen. Etliche von ihnen waren im Gefängnis von Schloss Lembeck arretiert. Aus dem Jahre 1824 ist der Fall eines Dorstener Deserteurs nur soweit bekannt, dass ein Festnahmebefehl herausgegeben wurde, der folgenden Wortlaut hatte:

„Der Kanonier Johann Benteler , 22 1/2 J. alt , gebürtig aus Dorsten im Reg.-Bez. Münster, bei der 2. Komp. 7. Artill.-Brigade gestanden, von Gewerbe ein Schiffbauer, ist den 25. d. M. aus dem Kanonisierungs-Quartier Scheiderhöhe entwichen. Köln, den 31. Juli 1824.“

Als das Dorstener Gefängnis im März 1945 bombardiert wurde und ausbrannte, befanden sich etliche Deserteure darin, die auf dem Schubweg nach Münster waren. Etliche von ihnen verbrannten, andere wurden von einer SS-Einheit, die das brennende Gefängnis umstellt hatte, zur Steinhalde nach Holsterhausen gebracht und dort erschossen. In Dresden wurde ein Deserteur aus Dorsten hingerichtet.

Bundeswehr: Das Militärische ging nach dem Krieg zunehmend weitert

Manöver 1982: Panzer rollen durch Dorsten

Manöver 1982: Panzer rollen durch Dorsten

Neben dem Militärischen, das nach 1945 in der Bundesrepublik wieder erstand, überlebte in Wulfen die Munitionsanstalt (Muna) das Deutsche Reich. Die 1936 errichtete Muna, auf dessen Gebiet heute in 381 Bunkern rund 62.000 Tonnen Munition lagern, wurde erst 1998 von den abziehenden britischen Rheinarmee an die Bundeswehr zurückgegeben und heißt seit 2016 „Munitionszentrum West“. Die Bundeswehr wurde 1955 errichtet. Vorraussetzung dazu war eine Ehrenerklärung des US-Präsidenten Eisenhower von 1951 für Soldaten der ehemaligen Wehrmacht gegenüber Bundeskanzler Adenauer. Nur mit dieser Ehrenerklärung konnten ehemalige hochrangige NS-Soldaten (Offiziere, Generale) in die Bundeswehr aufgenommen werden, die dann das Rückgrat der neuen Wehrpflicht-Armee stellten. Verbrechen der Wehrmacht wurden damals noch bewusst verschwiegen. 1955 trat die Bundeswehr in die Nato ein und beteiligt sich seit 1992 an Kriegseinsätzen im Ausland (Balkan, Afghanistan und in Afrika). Damals begründete die deutsche Politik den Einsatz mit dem Schlagwort, dass die Freiheit der Bundesrepublik am Hindukusch verteidigte werden müsse. Mit dabei war der Dorstener Oberfeldwebel Naef, der 2010 schwer verletzt wurde. Übrigens werden die Auslandseinsätze der Bundeswehr inzwischen ausgedehnt. 2017 hat die Bundeswehr mit 37 Milliarden Euro ihren bislang höchsten Jahresetat ihres Bestehens.
Zum Schluss noch zwei Militär-Personalien: In Dorsten wohnte und lebte eine hochrangige Bundespolitikerin, die unter Bundeskanzler Kohl von 1987 bis 1992 „Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verteidigung“ war. Agnes Hürland-Büning war nach der Wende u. a. maßgeblich an der Einholung der polnischen Armee in die NATO beteiligt. Zudem war sie Vorsitzende des 15-köpfigen Personalgutachterausschusses, der NVA-Offiziere der aufgelösten DDR überprüfte, ob sie in die Bundeswehr übernommen werden können. – Der1955 in Dorsten geborene Manfred Nielsen ist derzeit als Flottillenadmiral Leiter des Arbeitsstabs Strukturreform der Bundeswehr im Verteidigungsministerium.

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