Tiger und Löwe zerfleischten ihn in seinem eigenen Garten
Er dürfte der Einzige in Dorsten gewesen sein, der nicht nur Raubtiere im Garten seines Reihenhauses an der Pliesterbecker Straße Nr. 131 gehalten hatte, sondern auch von ihnen zerfleischt wurde. Das war im Jahre 1979. Bei der morgendlichen Fütterung ging der 34-jährige Kaufmann Werner Müller wie gewohnt in den Zwinger seiner Tiere, die etwa ein Jahr alt waren. Dabei stürzten sich der Tiger und der Löwe nicht auf das Futter, sondern auf ihn, der „entsetzlich schrie“, wie Nachbarn berichteten. Der bereits verletzte Werner Müller versuchte, aus dem Zwinger zu entkommen. Um die Tiere abzulenken, warf Müllers Freundin die Hauskatze in den Käfig, was allerdings nichts nützte. Als Müller die Zwingertür öffnete, um zu entkommen, setzten die Raubtiere nach und rissen ihn mit ihren Pranken zu Boden.
Er träumte davon, Dompteur zu werden, im Reihenhaus wollte er üben
Als die Polizei erschien, lag der Kaufmann zerfleischt am Boden des Dompteurkäfigs, denn Werner Müller wollte Dompteur werden und übte deshalb in seinem Garten. Ein Tiger versuchte, mit den Pranken den Schwerverletzten durch die Gitterstäbe zu ziehen. Eine Löwin war bereits mit einem anderen Tiger in die Gärten der Nachbarn und weiter weg entwichen. Die Polizeibeamten streckten die Tiere mit der Maschinenpistole nieder. Müller starb zwei Stunden später an den tiefen Biss- und Kratzwunden im Dorstener Krankenhaus. Werner Müller träumte davon, mit seinem Steckenpferd zum Dompteur zu avancieren. Daher schaffte er sich erst 1978 die sibirischen Tigerkätzchen Anja und Shila, den jungen Königstiger Roy sowie die Löwin Suleika an, die er in einem gesicherten Zwinger im Garten seines Reihenhauses an der Pliesterbecker Straße in Holsterhausen unterbrachte. Da die Behörden eine Gefährdung der Menschen ausschlossen, gestatteten sie die Zwingerhaltung. Doch es hagelte Beschwerden aus der Nachbarschaft. Kleine Kinder gingen an die Käfige und streichelten die damals noch possierlichen Tiere. Es kam immer häufiger zum Streit mit den Nachbarn. Das erste Bußgeld in Höhe von 350 Mark musste Müller 1978 zahlen, als er einen Puma frei im Garten anpflockte. Da es gesetzlich keine Einwände gegen die Raubtierhaltung gab, weder im Tierschutz- noch im Gefährdungsbereich für Nachbarn, durfte Müller seine Tiere weiterhin in standsicheren Käfigen im Garten des Reihenhauses halten. Weil er aber die Anlage ohne Baugenehmigung der Behörden errichtet hatte, erhielt Müller ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Mark und die Ordnungsverfügung, die Käfige wieder abzureißen. Er bat um Aufschub bis zum 1. November des Jahres. Bis dahin wollte er eine andere Bleibe für seine Lieblinge suchen. Dazu kam es nicht. Seine Lieblinge zerfleischten ihn.