Stadt Dorsten stand zwischen den Kriegsparteien Köln und Kleve
Um 1226 bis 1275; regierender Graf von Kleve ab 1260. – Während er in der älteren Forschung als Dietrich VII. (gelegentlich auch als Dietrich VI.) bezeichnet wird, wird er in der jüngeren, auf Kraus basierenden Forschung, als Dietrich V. gezählt. Die Grafen von Kleve hatten angestammte Rechte auf den Ort Dorsten. Zwei Grafen spielten für Dorsten eine Rolle: Dietrich V., der die Stadtmauer genehmigte, und Dietrich VI., der sie niederriss.
Dorsten den Übergriffen ausgesetzt
Dietrich V. verstand es, durch Fehden und Raubzüge die Gebiete des neu gewählten Kölner Heinrich von Molenark in Mitleidenschaft zu ziehen und als Vogt des Xantener Stifts seine Vogteirechte für seine Machtausdehnung zu missbrauchen. Seine Gegenspieler, die Erzbischöfe von Köln, verstanden es aber auch, im Gegenzug durch eine geschickte Territorialpolitik etlichen Orten seiner Grenzgebiete die Stadtrechte zu verleihen, damit diese befestigt werden konnten und nicht mehr schutzlos den Übergriffen des Klever Grafen ausgesetzt waren (1228 Rees und Xanten, 1233 Rheinberg). 1238 herrschte offener Kriegszustand. Erst unter Heinrich von Molenarks Nachfolger, dem mächtigen Konrad von Hochstaden (1238 bis 1261), herrschte Frieden zwischen Kleve und Köln. Durch Geldgeschenke oder Geldlehen an die dem Klever Grafen zugeneigten Edelherren und Ankauf solcher Ländereien schwächte Hochstaden den Einfluss Dietrichs V. von Kleve. Durch Verleihung der Stadtrechte an Dorsten und Herauslösung der Stadt aus dem gräflich-klevischen Gericht 1251 zeigte sich eine bereits eingeleitete Versöhnung. Dietrich VI., der die Schwanenburg in Kleve zu einem Palais ausbaute, ließ sich aber bei der Stadterhebung die Neutralität Dorstens im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Köln und Kleve versichern (siehe Stadtwerdung). Dafür bekam er auch jährlich eine Silbermark (234 Gramm). Dorsten durfte eine Befestigungsmauer um die Stadt bauen.
Dinslaken, Orsoy und Büderich bekamen Stadtrechte
Dietrich V. war der älteste Sohn aus der zweiten Ehe Graf Dietrichs IV. (VI. von Kleve mit Hedwig von Meißen). Ursprünglich war er nicht für das Grafenamt vorgesehen; aber mit dem frühen Tod seines älteren Halbbruders Dietrich primogenitus († 1245) rückte er in der Erbfolge nach. Seit 1255 regierte er bereits selbstständig Hülchrath und die südlichen Teile der Grafschaft Kleve, bis er 1260 das väterliche Erbe antrat. Seit 1255 war er mit Aleidis von Heinsberg verheiratet, die umfangreiche Besitztümer in die Ehe mitbrachte. Dietrich V./VII. hatte sich zeitweise mit seinem jüngeren Bruder Dietrich Luf auseinanderzusetzen, der sich als Graf von Saarbrücken nicht halten konnte. Unter Dietrich V./VII. wurden Dinslaken, Orsoy und Büderich, vielleicht auch Huissen und Kranenburg das Stadtrecht verliehen. Nach seinem Tod wurde er vermutlich in der Klosterkirche von Bedburg beigesetzt.