Verfassungsbeschwerden von Gemeinden waren 1975 erfolglos
Die kommunale Neuordnung von 1975 ist die vom Land per Gesetz verfügte Gebietsreform, die die heutigen Grenzen der Stadt festgelegten: Das Amt Hervest-Dorsten wurde aufgelöst und die Gemeinden Altendorf-Ulfkotte, Lembeck, Rhade und Wulfen sowie die Bauerschaft Emmelkamp (von Altschermbeck), die westliche Hardt und Östrich (von Gahlen) und Teile der Bauerschaft Ekel (von Kirchhellen) sowie Teile von Lippramsdorf der Stadt eingegliedert. Abgegeben wurden Flächen westlich von Rhade und Deuten. Die Gemeinde Gahlen klagte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Abtrennung Östrichs (abgewiesen 1975). Auch Wulfen legte Verfassungsbeschwerde ein, zog die Klage aber 1976 wegen Aussichtslosigkeit zurück. Das neu geordnete Stadtgebiet vergrößerte sich somit auf 171 Quadratkilometer mit einer Einwohnerzahl von 66.848. – Im vergrößerten Stadtgebiet mussten über 170 Straßennamen geändert werden, da sonst einige bis zu fünf Mal vorgekommen wären. Das waren rund Einviertel aller damals vorhandenen 700 Straßennamen (siehe eigene Seite Straßennamen).
Einwohner der neugegliederten Stadt Dorsten 1975
Am Jahresende 1975 betrug die Einwohnerzahl 67.480, davon 32.925 Männer und 34.555 Frauen. In der Altstadt (einschl. Tönsholt) wohnten 11.106, in Holsterhausen (einschl. Emmelkamp) 14.240, in Hervest 13.596, auf der Hardt (einschl. Östrich) 6110, in Altendorf-Ulfkotte 1556, in Wulfen 13.788, in Lembeck 3188 und in Rhade 3896.
Die Deutsche Bundespost führte nach der kommunalen Neuordnung im November 1975 eine organisatorische Neugliederung durch und änderte die amtlichen Anschriften und Zustellbereiche. Altstadt: Dorsten 1, Hervest: Dorsten 21, Wulfen: Dorsten 11, Lembeck: Dorsten 12 und Rhade: Dorsten 19. Für das gesamte Stadtgebiet galt die Postleitzahl 4270.
Siehe auch: Eingemeindungen
Siehe auch: Groß-Dorsten 1943