Im Kreis Recklinghausen gibt es 58.000 geringfügig Beschäftigte
Auf Neudeutsch heißen die Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, Minijobber. Im Kreis Recklinghausen gibt es mit Stand von März 2017 über 58.000. Minijobs, bei denen bis zu 450 Euro im Monat verdient werden darf, sind ein wesentlicher Bestandteil des vestischen Arbeitsmarktes, so war in der Recklinghäuser Arbeitsagentur zu hören. Minijobs sind jedoch auch umstritten. Aufstiege vom Minijob in reguläre Vollzeitstelle sind als Einzelfälle sehr selten. Branchen, in denen geringfügig Beschäftigung weit verbreitet ist, sind die Gastronomie, der Handel oder das Reinigungsgewerbe. Unternehmen bietet die Einstellung von Minijobbern die Möglichkeit, flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren. Auf der anderen Seite hat der Arbeitgeber allerdings höhere Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und hat auch einen nicht unerheblichen Dokumentationsaufwand. Grundsätzlich haben Minijobber die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer. Doch nicht immer werden sie gewährt. Nach einer Untersuchung des NRW-Sozialministeriums erhielten 41 Prozent der Minijobber keinen bezahlten Urlaub. 39 Prozent werde die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall verwehrt. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, trauten sich Minijobber nicht, auf ihre Rechte zu bestehen. Unbezahlte Mehrarbeit führe zudem dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde unterlaufen werde.