Dorstener Hobshöfe mussten Abgaben nach Xanten entrichten
Hobshöfe oder Hobsgüter waren in Westfalen Landgüter (Domänengüter) bzw. Gewinngüter, die von einem Oberhof abhängig und gewissen Statuten unterworfen waren. Ihre Rechtsverhältnisse wurden durch Hofrechte bestimmt. Die Hobshöfe, die dem Oberhof Dorsten zugeordnet waren, mussten nach Xanten Abgaben entrichten.