Stallpflicht für Federvieh auch in Dorsten und im Kreis Recklinghausen
Ob die Meldung von Mitte Dezember 2016, dass an der Pest eingegangenes Geflügel dazu beigetragen hatte, das traditionelle vorweihnachtliche Martingans-Essen zu vermiesen ist nicht bekannt. Die BILD-Zeitung meldete allerdings am 7. Dezember: „Vogelgrippe hat keinen Einfluss auf Festtagsbraten“. Das Veterinäramt Recklinghausen erließ am 21. November für das Stadtgebiet Dorsten eine Verfügung, dass jeder, der Geflügel hält, verpflichtet ist, die Tiere im Stall unterzubringen. Denn die Auswirkungen der Geflügelpest H5N8 in etlichen Bundesländern betrafen nun auch den Kreis Recklinghausen.
Hintergrund dafür ist eine Tage zuvor vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verhängte Ausweitung der Risikogebiete in Nordrhein-Westfalen mit einem Aufstallungsgebot. Dieses schreibt vor, dass in Städten mit einer Dichte von über 1000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer Stadtgebiet das Geflügel in Ställen unterzubringen ist, unabhängig von der Größe des Bestands. Bereits am 6. Dezember musste das Federvieh in Bottrop (und Kirchhellen) in den Stall. In Bottrop waren 173 Geflügelhaltungen mit rund 15.000 Tieren gemeldet. Am 20. Dezember wurde die Stallpflicht auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgedehnt. In einem Hof in Dellbrück (bei Paderborn) wurden inzwischen 36.000 Legehennen und 4000 Puten getötet; in einem Nachbarbetrieb vorsorglich 17.000 Küken und Junghennen sowie 2000 Enten.
Stallpflicht für Geflügel im Kreis Recklinghausen blieb vorerst bestehen
Mit Erlass von 3. Februar 2017 hat das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Kreisen und kreisfreien Städten zugestanden, die bisher landesweit geltende Stallpflicht für gehaltenes Geflügel zu lockern. Davon konnten Städte und Gemeinden profitieren, in denen die Geflügeldichte unter 300 Tiere pro Quadratkilometer lagen. Betraf das nur einzelne Städte oder Gemeinden in einem Kreis, war zu prüfen, ob die Aufstallung beibehalten werden musste. Der Kreis Recklinghausen entschied, dass die Stallpflicht für Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen und in Herne weiterhin bestehen blieb. Die Tierärzte bewerteten die Risikoeinschätzungen in regelmäßigen Abständen neu und die Maßnahmen wurden entsprechend der Veränderungen angepasst. Grund für die Entscheidung war die aktuelle Risiko-Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, das „von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Haltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel“ ausging. Es wies in seiner aktuellen Einschätzung darauf hin, dass die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen das Risiko eines Kontakts und damit einer Ansteckung reduzierten. Bei anhaltendem Frost sei mit einer weiteren Dynamik an Vogelbewegungen und damit mit einer Ausweitung der Infektionen bei Wildvögeln zu rechnen (Radio Vest, 28. Februar 2017).
Mit Stand vom Februar 2017 wurden bundesweit 391.000 Tiere in Beständen mit nachgewiesener Geflügelpest gekeult. Weitere 154.000 Tiere wurden vorsorglich ohne postitiven Befubnd auf den Erreger H5N8 getötet.
Stadtgebiet Herten Sperrzone – Hunde und Katzen nicht frei laufen lassen
Im Hertener Schlosswald wurde Ende Dezember ein verendeter Wildvogel entdeckt, an dem die Geflügelpest H5N8 amtlich festgestellt wurde. Daher wurde das gesamte Hertener Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklärt. In diesem Gebiet durften Besitzer von Hunden und Katzen ihre Tiere im ausgeschilderten Beobachtungsgebiet nicht mehr frei laufen lassen. Damit sollte verhindert werden, dass sich die Seuche auf diesem Weg weiter verbreitet. Auch Ausflügler, die beispielsweise in den nächsten drei Wochen im Schlosspark spazieren gingen, waren davon betroffen.
Stallpflicht im Kreis Recklinghausen wurde im März 2017 aufgehoben
Im Kreis Recklinghausen wurde Mitte März 2017 die Stallpflicht aufgehoben. Geflügeltiere wie Hühner und Gänse durften wieder nach draußen gelassen werden. Die höheren Temperaturen hätten zu einer raschen Eindämmung des Influenzavirus geführt und die Gefahr der Geflügelpest verringert, hieß es zur Begründung. Daher hat sich die Lage entspannt. Die Stallpflicht galt im Kreis seit Dezember 2016.
Zigtausende von Hühnern und Puten wurden gekeult
Geflügel im Sinne der Verordnung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten wurden. Sie mussten in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein. Zu ersten Erkrankungen von Wildvögeln war es Anfang November zunächst im Kreis Plön in Schleswig Holstein gekommen. Es folgten Fälle in Konstanz am Bodensee und im Kreis Vorpommern-Greifswald. Auch Vögel in Ungarn und Polen sowie Niedersachsen waren betroffen. Zudem wurde im Kreis Wesel ein erkrankter Wildvogel aufgefunden. Kurz darauf wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits 31.000 Puten vorsorglich gekeult. Andere Bundesländer meldeten ebenfalls die Geflügelpest. In Nordrhein-Westfalen mussten Ende Dezember erstmals in einem Mastbetrieb in Anröchte/Soest über 7600 Puten und 14.000 Küken gekeult werden. Unterdessen schloss der Wuppertaler Zoo bis auf Weiteres, nachdem es dort Virus-Verdachtsfälle gegeben hatte.
Geflügelpest 2020 zurück? Zugvogel-Rastgebiete im Kreis kontrollieren
In Deutschland ist eine Geflügel-Nutztierhaltung von der Geflügelpest betroffen. Zuvor gab es bereits Nachweise bei Wildvögeln. Die Geflügelpest ist in einem kleinen Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Allein auf der Insel Rügen gab es bis Anfang November 2020 mindestens 25 Nachweise. Allein am 7. November seien 30 weitere Fälle bei Wildvögeln erfasst worden, insgesamt seien es nun 75, hieß es vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium. Das Virus wurde demnach unter anderem bei Wildgänsen, Wildenten, Brachvögeln und Möwen gefunden. Es handelt sich um den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst in Deutschland. Auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat es in diesem Herbst bereits Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln gegeben. Geschätzt etwa 1000 verendete Wildvögel waren Anfang November 2020 in Nordfriesland entdeckt worden.
Geflügel-Halter im Kreis sollen Aufstallmöglichkeiten schaffen
Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob Sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern. Das Veterinäramt beabsichtigt, zum Schutz der Geflügelhalter im Kreis Recklinghausen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen vor allem in den Zugvogel-Rastgebieten (Lippeaue, Halterner Stausee, Hullerner Stausee) die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
Stallpflicht für Hausgeflügel im Mai 2021 wieder aufgehoben
In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Aus diesem Grund wurde die Aufstallpflicht von Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen, am 15. Mai aufgehoben. Ab sofort durfte Hausgeflügel wieder nach draußen. Seit dem 27. März 2021 galt im Kreis Recklinghausen die Stallpflicht für Hausgeflügel – sowohl für konventionelle und Bio-Betriebe, als auch für private Halter. Menschen und andere Tiere waren von dem Virus nicht bedroht.
Veterinäramt des Kreises mahnte im November 2021 erneut zur Vorsicht
Bei Wildvögeln und in Haustierbeständen in Norddeutschland wurden mehrere Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen mahnte deshalb Mitte November 2021 Geflügelhalter im Vest zur Vorsicht. Die auch „Vogelgrippe“ genannte Geflügelpest ist eine meldepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Wasservögeln, aber auch anderen Vögeln vorkommt. Das Veterinäramt wies darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Möglichkeiten kümmern. Bei Vögeln vorkommende Influenza A-Viren können nach Angaben des Kreises auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen. Die Übertragung von Vogelinfluenza-Viren vom Tier auf den Menschen ist jedoch sehr selten.
Geflügelpest hatte Auswirkungen auf Schermbeck und Raesfeld
Das Geflügelpest-Virus H5 wurde Mitte Dezember 2021 in einem Betrieb in Hamminkeln-Dingden festgestellt. 3200 Tiere (Legehennen, Masthühner, Gänse und Enten) wurden vorsorglich getötet und die Ställe gereinigt und desinfiziert. Eine Sperrzone von zehn Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb wurde eingerichtet. Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck und Wesel, aber auch Isselburg, Bocholt, Rhede und Borken sowie die Gemeinde Raesfeld im Kreis Borken waren betroffen. Allein innerhalb der Sperrzone im Kreis Wesel gab es in dieser Zeit etwa 460 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 170.000 Tieren. Halter innerhalb der Zone mussten ihr Geflügel aufstallen und durften es nicht mehr transportieren – unabhängig von der Größe des Bestands.
Stallpflicht 2022 in vier vestischen Städten, darunter Dorsten
Nach erneutem dem Auftreten der Geflügelpest in Bottrop-Kirchhellen galt ab 5. Oktober 2022 in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl Aufstallpflicht für Geflügel, da sich diese vier Städte in der sogenannten Überwachungszone befanden, Teile von Dorsten auch in der Schutzzone. Das Kreisveterinäramt riet Geflügelhaltern in den anderen kreisangehörigen Städten, Vorkehrungen zu treffen, um im Bedarfsfall ihre Tiere ebenfalls kurzfristig sicher unterbringen zu können. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt nach Angaben der Kreisverwaltung für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. In den betroffenen Bereichen dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse nur noch ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die nach oben dicht und an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist.
Verbände beschlossen im Januar 2022 Maßnahmen
Agrarverbände und Geflügelwirtschaft haben sich auf ein Maßnahmenpaket gegen die Geflügelpest geeinigt. Auf Geflügelschauen und -märkte werde bis auf Weiteres verzichtet. Besucherkontakte werden auf ein Minimum beschränkt. Betriebsfremde müssen Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn sie eine Geflügelhaltung betreten. Kontakt zu Wildvögeln und ihrem Kot sei so gut wie möglich zu verhindern. Besondere Gefahr gehe von „fliegenden Händlern“ aus: Bevor deren Tiere angekauft werden und in einen Bestand kommen, müssen sie nun untersucht werden. Seit Mitte Oktober 2021 sind in Deutschland Hunderte von infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie mehr als 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet worden (dpa).
Zur Sache:
Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Italien beobachtet
Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigenpflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel, sofern sie nicht zu den Reservoirewirten gehören. Auf dem Foto werden gefundene Vögel untersucht. Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, sind in Einzelfällen auf Menschen, Zootiere wie Leoparden sowie auf Hauskatzen übertragen worden. Die Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Italien beobachtet. Nach wiederholten Ausbrüchen in den 1930er-Jahren in Europa, Amerika und Asien wurden 1983 in Irland und den USA Millionen Vögel getötet. Je einen weiteren großen Ausbruch gab es u. a. 1992 in Mexiko, 1997 in Hongkong und 2015 in den USA. Erst 1954 wurde durch den damals in Tübingen am Max-Planck-Institut für Virusforschung tätigen deutschen Virologen Werner Schäfer endgültig nachgewiesen, dass die Viren der Influenza des Menschen und der klassischen Geflügelpest der gleichen Gruppe zuzuordnen sind.