Kriegshandwerk üben, auf den Vogel schießen und Bier trinken
Auch Freistuhl genannt. Das Gogericht des Hauses Lembeck tagte beim Püthenhof in Deuten um den Johannistag (24. Juni) unter der Bezeichnung Göding. Alle waffenfähigen Männer mussten an der Waffe üben; es fand ein Vogelschießen und Biertrinken statt. Aus dieser Kombination entstanden die Schützenfeste. Zur Kompetenz des Gerichtsherrn gehörten immer die Alarmierung der Bewaffneten und die Stütze auf diese bewaffnete Macht. Bei der Teilung des Lembecker Erbes 1486 blieb das Gogericht beim Haus Lembeck. Der Grundherr war Gerichtsherr. Im Dorstener Raum gab es viele Grundherren: Die Stadt Dorsten war Grundherrin über Hervest-Orthöve; Lune, Wenge; Holsterhausen gehörte überwiegend zum Haus Hagenbeck, zu einem Teil war es Werdener Lehen; in Altschermbeck war der Werdener Abt bzw. sein Vogt Gerichtsherr, in Erle hatte das Stift Xanten bzw. die Vogtei Kleve die Gerichtsherrschaft. Alle Gerichtsherren hatten in ihren Bezirken die Einwohner fremder Gerichtsbezirke zu schützen. Es bestand die Vereinbarung, wenn durch den Lembecker Glockenschlag Alarm ausgelöst wurde, hatten alle Bürger, gleich wem sie unterstanden, Landwehren zu errichten. Alle Untertanen sollten fortan nur noch das Lembecker Gericht in Anspruch nehmen.