Drosten

Verwalter der Burgen und des fürstbischöflichen Haushalts

Die Drosten rekrutierten sich aus dem Ritterstand. Das Wort stammt aus dem Mittelhochdeutschen „drossete“ (im Niederdeutschen „Truchseß). Es bezeichnet den Führer einer Kriegerschar, aus dem dann im Fürstbistum der mit der Verteidigung oberstbeauftragten Ministeriale wurde. Die Drosten hatten die Burgen des Fürstbischofs zu verwalten, zu verteidigen und waren verpflichtet, Fehden ihres Herrn auszutragen. Das Amt kam am königlichen Hof sowie bei geistlichen und weltlichen Herrschaften vor. Im norddeutschen Sprachraum bezeichnete Droste (auch Drost) zudem landesherrliche Beamte, welche die vom landesherrlichen Haushalt benötigten Naturalien und Geldmittel beschafften und verwalteten. Im Münsterland ist die Bezeichnung des Amtes auch in den Namen von Adelsfamilien verblieben: Droste-Senden, Droste zu Hülshoff, Droste zu Vischering. – Später wurden aus den Drosten die Bezeichnungen Amtmänner und Landräte.

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